LWS berät BOV in Aktionärsklagen
Lachner Graf von Westphahlen Spamer
Auf einer Hauptversammlung im letzten Jahr hatten die Aktionäre der börsennotierten BOV AG, Essen, mit deutli-cher Mehrheit die Verschmelzung mit der adesso AG, Dortmund, beschlossen. Hiergegen klagte eine Reihe von bundesweit dafür bekannten „Berufsklägern“. Sie beanstandeten die Rechtmäßigkeit des Verschmelzungsbe-schlusses, des im Zusammenhang damit gefassten Kapitalerhöhungsbeschlusses und diverser weiterer Be-schlüsse der Hauptversammlung. Die BOV AG reichte beim Landgericht Essen einen Freigabeantrag ein.
Das Landgericht Essen gab die Eintragung der Verschmelzung Anfang Dezember 2006 frei, wogegen sich die Aktionäre mit der sofortigen Beschwerde wandten. Nach außergerichtlichen Verhandlungen konnte sich die Ge-sellschaft im Juni 2007 mit den Klägern vergleichen. Die Verschmelzung ist inzwischen im Handelsregister einge-tragen.
Vertreter BOV im Hauptsacheverfahren
Lachner Graf von Westphalen Spamer (Frankfurt): Dr. Constantin M. Lachner (Federführung); Associate: Dr. Rafael v. Heppe.
Auf Seiten der Aktionäre waren verschiedene Anwälte tätig.
Lachner Graf von Westphalen Spamer hat bereits die adesso AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung beraten.
Frankfurt am Main, den 19. November 2007