MAACK Rechtsanwälte: Insolvenz der WBG Leipzig: Wer haftet ?

03.07.2006

MAACK Rechtsanwälte

Eine ganze Kette von Beteiligten bei der Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig kann in der Haftung stehen.

ü Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Insolvenzverwalter sich nicht um Individualansprüche betroffener Anleger kümmert. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist auf das insolvente Unternehmen begrenzt. Ansprüche, die beispielsweise gegen etwaige Analgeberater bestehen, werden vom Insolvenzverwalter überhaupt nicht geprüft. Jeder Anleger muß sich um seine persönlichen Ansprüche selbst kümmern, sich also ggfls. Unter Einschaltung rechtlich geschulter Personen beraten lassen.

ü Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist regelmäßig nicht mit einer Auszahlung in Höhe von 100 % des eingezahlten Kapitals zu rechnen. Wie hoch diese Quote ist, kann zur Zeit nicht mitgeteilt werden, da die Tätigkeit des Insolvenzverwalters noch am Anfang steht. In Anbetracht des Immobilienbesitzes wird jedoch nicht mit einer Quote im untersten bereich gerechnet. Inwieweit die Immobilien werthaltig sind, ist zur Zeit aber noch nicht geklärt.

ü Verschiedentlich wird angenommen, daß sich auf Grund von Bilanzanalysen ergäbe, daß die Jahresabschlüsse ein unvollständiges Bild abgegeben hätten. Daraus wird der Schluß gezogen, daß eine Haftung der Wirtschaftsprüfer in Betracht käme. Hier sollte mit der gebotenen Vorsicht herangegangen werden. Grundsätzlich kommt eine Haftung auch der Wirtschaftsprüfer in Betracht. Diese ist auf Grund evtl. nicht korrekt erstellter Jahresabschlüsse, aber auch auf Grund unzutreffender Bewertungen für Prospektmaterial denkbar. Dies bedarf aber im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung. Hier sind für betroffene Anleger kostengünstige Sammelklagen denkbar.

ü Ansprüche können auch gegenüber den Prospektverantwortlichen bestehen, das heißt denjenigen Personen, die an der Erstellung von Prospektmaterial beteiligt waren.

ü Wenn Anlegerinteressen gebündelt werden, können diese mit einer einheitlichen Stimme die Haftungsansprüche geltend machen. Dieses kann auch erhebliche Vorteile auf den vom Insolvenzverwalter durchzuführenden Gläubigerversammlungen haben. Die Beauftragung einer Kanzlei, die bereits mehrere Geschädigte vertritt, erscheint daher vorteilhaft.

ü Soweit eine Regulierung über die Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt, wird diese zur Kostenerstattung herangezogen.

ü Durch die Vertretung mehrer geschädigter Kapitalanleger durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei bilden die vertretenen Anleger quasi ein Interessengemeinschaft, ohne hier auch noch gesonderte Mitgliedsbeiträge an fremde “Interessengemeinschaften” zahlen zu müssen.

ü Nach dem gegenwärtigen Sachstand wird eine Haftung im Konzernverbund gegen die weiteren mit der WBG Leipzig verbundenen Gesellschaften zu prüfen sein.

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