MAACK Rechtsanwälte: WBG Leipzig West - Lohnt sich bei einer geringen Anlage überhaupt weiteres Vorgehen ?
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Die Einforderung ggü. dem Insolvenzverwalter dürfte in jedem Falle lohnend sein. Zwar steht hier noch nicht fest, in welcher Höhe Auszahlungen durchgesetzt werden können, jedoch ist mit einer anteiligen Auszahlung zu rechnen. Einige gehen von einer Durchsetzungsquote von 60 % aus. Selbst wenn man aber nur 30 % Durchsetzungsquote annehmen würde, sind die Bearbeitungskosten geringer, als die vom Insolvenzverwalter zu erzielende Summe.
Hinsichtlich der Durchsetzung gegen andere Personen ist die rechtliche Situation etwas schwieriger. Hier kommt es u.a. auch auf die besondere Situation an, die der jeweiligen Kapitalanlage zu Grunde liegt. Wir raten hier zunächst zu einer unverbindlichen telefonischen Kontaktaufnahme mit einer auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Kanzlei, da insbesondere auch relativ kurze Verjährungsvorschriften zu beachten sein können.
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