Martini Rechtsanwälte: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinkeller Leiningerland eG eröffnet – Sanierung geglückt

06.02.2013

Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. – Insolvenzgericht – vom 01.02.13 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinkeller Leiningerland eG, vertreten durch die Vorstände Wolfgang Heiner und Rainer Fleischmann, Asselheimer Str. 22, 67269 Grünstadt, eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Weinkeller Leiningerland eG vertreibt Wein und Weinerzeugnisse. Die Genossenschaft beschäftigte im Januar 2013 noch drei Mitarbeiter und diverse Aushilfskräfte.

Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde seit dem 06.11.12 durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim, aufrecht erhalten. Dieser führte mit einer Vielzahl von Investoren Gespräche, mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf einen Investor zu übertragen.

Mit der BWG Getränke & Service GmbH, Außerhalb 6, 67590 Monsheim, konnte jetzt ein Kaufvertrag geschlossen werden. Seit dem 01.02.13 wird der Geschäftsbetrieb der Weinkeller Leiningerland eG durch diese Gesellschaft fortgeführt. Die BWG Getränke & Service GmbH wird voraussichtlich als Weinkeller Leiningerland GmbH firmieren.

Durch die übertragene Sanierung und das finanzielle Engagement der BWG Getränke & Service GmbH konnten sämtliche noch bestehende Arbeitsplätze erhalten werden. Ebenso wird der Geschäftsbetrieb in der Asselheimer Str. 22, 67269 Grünstadt, in dem dortigen Geschäftslokal fortgeführt. Die Kunden können zu den bekannten Öffnungszeiten weiterhin in diesem Geschäftslokal Waren erwerben.

Durch das Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. – Insolvenzgericht – wurde für den 25.04.13 um 10:00 Uhr eine Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin einberufen. Die Gläubiger haben nunmehr die Möglichkeit, beim Insolvenzverwalter ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Zudem wird die Gläubigerversammlung endgültig über die vom Insolvenzverwalter angedachte Sanierung entscheiden.

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