Mayer Brown: Sieg für Gazprom - Landgericht Berlin weist Milliardenklage von Moncrief ab

29.04.2010

Mayer Brown

28. April 2010. In einem weiteren Verfahren um angebliche Milliardenforderungen der US-Gesellschaft Moncrief Oil International, Inc. hat Gazprom in erster Instanz gesiegt: Das Landgericht Berlin hat die Klage der eigens zur Prozessführung gegründeten Moncrief Oil International (Deutschland) GmbH gegen Gazprom wegen Unzuständigkeit abgewiesen. Mayer Brown LLP hat in dem Rechtsstreit Gazprom vertreten. Moncrief hatte im Wesentlichen verlangt, an einer Gesellschaft beteiligt zu werden, die die Ausbeutung des Gasfeldes Yushno-Russkoye in Sibirien betreibt.

Das Landgericht verneinte eine örtliche, sachliche und auch internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Es folgte auch nicht der Auffassung von Moncrief, dass eine Notzuständigkeit gegeben sei, da es Moncrief angeblich unzumutbar sei, russische Gerichte anzurufen.

Bereits im Jahre 2005 hatte Moncrief vor einem Bezirksgericht in Texas gegen Gazprom, Wintershall und die E.ON-Tochter Ruhrgas geklagt, weil diese sie nicht an der Ausbeutung des Gasfeldes beteiligten. Das amerikanische Gericht wies die Klage mangels Zuständigkeit zurück. Daraufhin forderte Moncrief vor dem Landgericht Frankenthal von BASF und Wintershall Schadensersatz. Mayer Brown vertrat BASF und Wintershall. Die Richter wiesen die Milliardenklage 2007 als unbegründet ab.

Wenig später gründete Moncrief eine deutsche Gesellschaft, die Moncrief Oil International (Deutschland) GmbH, und trat ihre (angeblichen) Ansprüche gegen Gazprom ab, um einen neuen Rechtsstreit diesmal gegen Gazprom direkt führen zu können, ohne Prozesskostensicherheit leisten zu müssen. Das Landgericht Berlin erteilte diesem Umgehungsversuch eine Absage und gab im November 2009 Moncrief durch Zwischenurteil auf, für die Prozesskosten von Gazprom eine Sicherheit in Höhe von 1.813.985,58 Euro zu leisten.

Zum Team von Mayer Brown gehörten Dr. Mark C. Hilgard (Federführung) und Dr. Jan Kraayvanger (beide Prozessführung, beide Frankfurt) ), Associate: Dr. Martin Lorenz (Prozessführung, Frankfurt).

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Mayer Brown ist eine führende globale Wirtschaftssozietät mit mehr als 1.750 Anwälten an 22 Standorten in bedeutenden Wirtschaftszentren weltweit, darunter 1.000 in Nord- und Südamerika, 450 in Europa und 300 in Asien. In den deutschen Büros in Frankfurt am Main, Köln und Berlin beraten rund 90 Anwälte deutsche und internationale Mandanten bei der Lösung komplexer Rechtsfragen. Zu den Mandanten zählen viele der großen Unternehmen und Organisationen weltweit. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Mayer Brown liegen in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Human Resources, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren sowie Steuerrecht. www.mayerbrown.com

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