Mayrhofer & Partner: Gericht erleichtert „Downgrading“ – Aktiengesellschaften profitieren vom Wechsel in den Freiverkehr

15.06.2009

Mayrhofer & Partner

München, 13.06.2009: Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.04.2009 erfordert der Wechsel eines börsennotierten Unternehmens vom Regulierten Markt in den Freiverkehr kein Abfindungsangebot an die Aktionäre (AZ: 2 W 119/08). Das so genannte „Downgrading“ in ein niedrigeres Börsensegment entspreche nicht einem vollständigen Rückzug der Aktien (Delisting) aus dem Handel.

„Die Entscheidung ist für mittelständische Unternehmen hoch interessant. Gerade für kleinere Unternehmen wird eine wesentliche Hürde beseitigt, aus dem regulierten Markt in den Freiverkehr zu wechseln“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Mayrhofer, Geschäftsführender Partner der auf Kapitalmarkt- und Aktienrecht spezialisierten Kanzlei Mayrhofer & Partner. „Durch einen Segmentwechsel können die Folgekosten für die Börsenzulassung deutlich gesenkt werden. Die Drohung mit einem verpflichtenden Abfindungsangebot hat dies bisher erheblich behindert.“

Das Kammergericht Berlin schloss sich in seiner Entscheidung einem Urteil des Oberlandesgerichts München an, welches den Wechsel eines Unternehmens aus dem geregelten Markt in das Segment M:access der Börse München ebenfalls nicht als Delisting gewertet hatte (AZ: 31 Wx 62/07). Nach Ansicht der Richter ist der Entry Standard im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse mit dem M:access vergleichbar.

In dem Verfahren hatte ein Aktionär eine angemessene Barabfindung von einem Unternehmen gefordert, welches auf Beschluss der Hauptversammlung die Zulassung der Aktien zum Amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Berlin-Bremen widerrufen und diese anschließend in den Handel am Entry Standard des Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse und in den Freiverkehr an der Börse Berlin eingebracht hatte.

Das Gericht sah in dem Segmentwechsel keinen gravierenden Nachteil für die Verkehrsfähigkeit der Aktien. Die Preisbildung im Freiverkehr unterscheide sich nicht wesentlich von der im regulierten Markt. Die kapitalmarktrechtlichen Verhaltenspflichten seien im Freiverkehr zwar insgesamt geringer als beim regulierten Markt, die Publikationspflichten und Transparenzvorschriften des Freiverkehrs aber ausreichend und denen des regulierten Marktes angenähert. Aus der privatrechtlichen Organisation des Freiverkehrs könne keine Verminderung der Verkehrsfähigkeit der Aktien abgeleitet werden. Auch die Sichtbarkeit der Aktien werde nicht geringer, sie könne sogar größer sein als im Regulierten Markt.

„Der Weg für einen Segmentwechsel steht damit offen“, betont Mayrhofer. „Die Unternehmen spüren gerade in der aktuellen Finanzkrise die starke Regulierung und die damit steigenden Kosten im regulierten Markt.“ Die Kosten für die Börsennotierung könnten durch ein Downgrading jährlich um 50.000 bis 100.000 Euro gesenkt werden. Außerdem seien im Freiverkehr Übernahmen ohne ein verpflichtendes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) möglich. Trotzdem müsse ein Downgrading gut überlegt sein. „Wer aus dem regulierten Markt in den Freiverkehr wechselt, muss die Vor- und Nachteile genau abwägen. Denn die Aktien stehen im Freiverkehr weniger im Fokus der Anleger“, so Mayrhofer.

Mayrhofer & Partner ist eine auf die gesellschafts-, aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung von kleinen und mittleren Aktiengesellschaften (Small- und Midcaps) spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Schwerpunkt der Beratung ist die rechtliche Begleitung von Börsengängen, die Erstellung von Wertpapierprospekten, die Begleitung von Übernahmen sowie die laufende rechtliche Betreuung von Aktiengesellschaften beim being public, insbesondere bei Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und der Einhaltung der Folgepflichten an den deutschen Wertpapierbörsen.

Zu den Mandanten gehören Aktiengesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter u.a. Advanced Inflight Alliance AG, cashlife AG, DEWB Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Energiekontor AG, Kontron AG, LOEWE AG, Softing AG, Mensch und Maschine Software SE, MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, mwbfairtrade Wertpapierhandelsbank AG, net mobile AG und Your Family Entertainment AG.

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