Mercedes-Abgasskandal: Urteil in Musterklage sendet positives Signal an Hunderttausende betroffene Halter

02.04.2024

Berlin-Schönefeld, 28. März 2024. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat aktuell entschieden, dass die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. “Von dem Urteil profitieren nur rund 2800 Teilnehmer der Klage direkt. Doch die Entscheidung sendet auch ein positives Signal an Hunderttausende Mercedes-Besitzer, die unabhängig von der Musterfeststellungsklage Entschädigungsansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können. Deutschlandweit wurden nämlich bereits über 600.000 Mercedes-Diesel wegen der illegalen Manipulationen zurückgerufen, zuletzt mehr als 100.000 Fahrzeuge im Dezember 2023”, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucherkanzlei über 65.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. 

 

Verbraucheranwalt fordert Mercedes-Benz dazu auf, laufende Verfahren schnell zu beenden 

“Das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart belegt, dass Mercedes den Abgasskandal noch lange nicht hinter sich gelassen hat. Im Interesse der geschädigten Kunden sowie der Aktionäre der Mercedes-Benz Group sollte das Unternehmen alle laufenden Verfahren nun schleunigst mit außergerichtlichen Vergleichen beenden. Dadurch würde auch der Stuttgarter Konzern unnötige Verfahrens- und Anwaltskosten sparen”, meint Goldenstein und ergänzt: 

“Spätestens seit im vergangenen Jahr am Bundesgerichtshof entschieden wurde, dass selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Hersteller Entschädigungsansprüche im Abgasskandal bestehen, kann Mercedes-Benz Verfahren in der Sache nicht mehr gewinnen.  

Die betroffenen Fahrzeughalter hätten ihre Autos nie oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Schließlich hat der Abgasskandal unter anderem zu Wertverlusten der illegal manipulierten Fahrzeuge geführt. Insofern ist es nur folgerichtig, dass dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können.   Betroffene PKW-Besitzer, die bestehende Entschädigungsansprüche bislang noch nicht geltend gemacht haben, sollten die aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart zum Anlass nehmen, um dies zu tun.” 

 

Diese Mercedes-Modelle wurden illegal manipuliert 

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano. 

Die betroffenen Fahrzeuge enthalten Abschalteinrichtungen, die unter anderem die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW beeinflussen. Auch temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen, die von den Richtern am Europäischen Gerichtshof als illegal eingestuft wurden, kamen bei Mercedes-Benz mehrfach zum Einsatz. 

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, juristisch gegen den verantwortlichen PKW-Hersteller vorzugehen und einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzufordern. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug an den jeweiligen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen – bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten für ein Verfahren. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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