MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter: KHV Möbelwerkstätten GmbH: Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt - Lohnzahlungen der Arbeitnehmer gesichert

12.04.2013

Am 08.04.2013 hat der Geschäftsführer der KHV Möbelwerkstätten GmbH, Herr Friedrich Schneider beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld Insolvenzantrag gestellt (Eigenantrag).

Das Amtsgericht Bielefeld hat Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer (Lübbecke) durch Beschluss vom 10.04.2013 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der KHV Möbelwerkstätten GmbH bestellt.

Bei dem Unternehmen mit Sitz in Espelkamp handelt es sich um einen Möbelproduzenten, der sich auf die Herstellung von Möbelteilen für die Küchenindustrie spezialisiert hat. Schlüsselqualifikationen und besondere Kompetenz hat sich die KHV Möbelwerkstätten GmbH als Vollsortimentsanbieter von Küchenfronten im hochwertigen Bereich erarbeitet. Zu den Auftraggebern gehören namhaften Hersteller von Premiumküchen. Die KHV Möbelwerkstätten GmbH beliefert ihre Kunden „just-in-time“ mit Küchenfronten und ist bundesweit eines der wenigen Unternehmen, welches in der Lage ist, auch größere Stückzahlen kurzfristig zu liefern.

Ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft sind nach heutigen Erkenntnissen stetige Absatzrückgänge im Bereich der Premiumküchenanbieter, insbesondere sind in den letzten Jahren einige wichtige Kunden der KHV GmbH ihrerseits in Insolvenz gefallen und sind damit als Auftraggeber ausgefallen. Daraus ergaben sich deutlich Umsatzrückgänge bei allen Zulieferbetrieben der Küchenhersteller, so auch bei der KHV Möbelwerkstätten GmbH. Die Positionierung der KHV Möbelwerkstätten GmbH als Vollsortimentsanbieter bedingt, dass eine kritische Unternehmensgröße nicht unterschritten werden kann. Nach sukzessiven Umsatzrückgängen ist aber genau dieser Aspekt eingetreten; es ergaben sich in der Konsequenz Rentabilitätsprobleme, die sodann zu Liquiditätsschwierigkeiten und schließlich zur der Insolvenzantragstellung geführt haben.

Die KHV Möbelwerkstätten GmbH beschäftigt aktuell 63 Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter sind heute vom vorläufigen Insolvenzverwalter in einer Betriebsversammlung über die Folgen der Insolvenzantragsstellung, Ihre Position als Arbeitnehmer im Insolvenz(antrags)verfahren sowie die Fortführungspläne umfassend informiert worden. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bis auf weiteres durch Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit gesichert (max. 3 Monate). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist derzeit damit befa sst, möglichst eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sicher zu stellen, um den Mitarbeitern schnellstmöglich zur Auszahlung ihrer Lohn- und Gehaltsansprüche zu verhelfen. Die Verhandlungen hierzu sind mit der Agentur für Arbeit und einem Kreditinstitut der Region eingeleitet.

Die Geschäftsführung der KHV Möbelwerkstätten GmbH führt das Unternehmen in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an dem Produktionsstandort in Espelkamp-Fiestel uneingeschränkt fort. Sämtliche Mitarbeiter werden weiter beschäftigt. Die bisherigen Gespräche und Verhandlungen lassen erwarten, dass die Kunden und Lieferanten die Fortführungsbemühungen unterstützen werden.

Gemeinsames Ziel der Geschäftsführung, des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Mitarbeiter im Unternehmen ist die Darstellung einer dauerhaften und nachhaltigen Sanierungs- und Restrukturierungslösung. Das Unternehmen, die Produktion und die Arbeitsplätze sollen mit gemeinsamen Kräften aller Beteiligten bestmöglich erhalten bleiben.

Rechtsanwalt Meyer hierzu: „In dem derzeit sehr frühen Verfahrensstadium sind belastbare Aussagen zu den Erfolgsaussichten einer Sanierungs- und Erhaltungslösung von Unternehmen und Arbeitsplätzen sicherlich nachvollziehbar noch nicht möglich. Ich habe allerdings eine motivierte Mannschaft vorgefunden, so dass wir in den nächsten Tagen und Wochen alles daran setzen werden, die Krise zu überwinden und Restrukturierungs- und Sanierungswege zu finden. Ich hoffe sehr, auf diesem Weg von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern auch weiterhin unterstützt zu werden.“

Die überörtliche Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist an den Standorten Münster, Osnabrück, Lübbecke, Berlin und Hannover tätig. Die Sozietät verfügt über eine langjährige Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung. Lübbecke/Espelkamp, 11.04.2013

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