Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e.V. stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

06.02.2020

Sanierungsexperte Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Betrieb der Grundschule und des Kinderhauses wird weiter aufrechterhalten und soll saniert werden

Die Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e. V. in Friedberg (Hessen) hat am 3. Februar 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Antrag wurde gestellt, um die Chancen eines Insolvenzverfahrens zur Sanierung zu nutzen. Das Insolvenzgericht Friedberg hat Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb der Grundschule und des Kinderhauses wird in vollem Umfang aufrechterhalten. Die Eltern werden heute Abend über das vorläufige Insolvenzverfahren und die angestrebte Sanierung im Rahmen eines Elternabends informiert. „Die Information an alle Beteiligten ist wichtig, um Unsicherheiten möglichst schnell auszuräumen“, betont Dr. Plathner. „Unser Ziel ist es, den Betrieb zu sanieren und alle Arbeitsplätze zu erhalten, damit Kinderhaus und Schule weiter nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik geführt werden können“, so Dr. Plathner weiter.

Der „Tag des offenen Campus“ am 15. Februar 2020 von 14 bis 17 Uhr und die Informationsveranstaltung am 6. Februar 2020 um 19.30 Uhr finden wie geplant statt. „Interessierte Familien sind herzlich eingeladen, sich über unser Konzept zu informieren. Wir sind von der Zukunftsfähigkeit unserer Einrichtungen überzeugt“, so der Vorstand der Montessori Fördergemeinschaft Wetterau, Philipp Seidenberger. Die Montessori Fördergemeinschaft Wetterau e. V. ist Träger einer Grundschule und eines Kinderhauses in Friedberg. Insgesamt werden derzeit 120 Kinder von 24 Pädagogen nach dem Konzept der Montessoripädagogik betreut.

Die weiterführende Schule am Montessori Campus Friedberg, die Montessori Sekundarschule Wetterau, wird von einem anderen Träger geführt und ist nicht von dem Verfahren betroffen.

Friedberg, 4. Februar 2020

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