MOPEG: GRUNDERWERBSSTEUER UND IMMOBILIEN
Wie das HANDELSBLATT berichtet, wird es Veränderungen im Gesellschaftsrecht geben. Die Abschaffung der Vorschriften zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften ist in der Tat problematisch. Bisher geht das BMF davon aus, dass der Anwendungsbereich der Vorschriften (§ 5, § 6 und § 7 Abs. 2 GrEStG) aufgrund des MoPeG entfällt. Dies weicht von der Behandlung der Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht ab – dort bleibt es bei der steuerlichen Transparenz. Bisher sieht das WachstumschancenG lediglich das Fortgelten der Nachbehaltensfristen aus den betroffenen Regelungen vor (so dass es durch die Rechtsänderung nicht zu einer sofortigen Besteuerung kommt). Der vom BMF vorgelegt Entwurf für eine Novellierung des GrEStG beinhaltet wohl eine allgemeine Begünstigung für Grundstücksübertragungen innerhalb von Unternehmensgruppen, was überfällig ist – der Entwurf ist aber noch in Abstimmung.