Münzel & Böhm: Oberverwaltungsgericht Hamburg hebt Entzug der Beförderungs-Konzession im Insolvenzverfahren eines Hamburger Krankentransportunternehmens auf

18.02.2011

Rettung von Hamburger MTG Med-Trans wieder möglich

Hamburg, 16. Februar 2011 – Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) hat am 26. Januar 2011 in einer richtungsweisenden Entscheidung (5 Bs 239/10) die Weiterführung und nachhaltige Rettung von konzessionsabhängigen Betrieben in der Insolvenz ermöglicht. „In der Regel wird solchen Unternehmen in der Krise die Konzession wegen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit schon vor dem Insolvenzverfahren, spätestens mit Einleitung oder Eröffnung des Verfahrens entzogen, womit es unwiederbringlich vernichtet wird“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm, der die Beschwerde für das Hamburger Krankentransportunternehmen MTG Med-Trans GmbH gegen die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg beim OVG eingereicht hatte.

Insolvenzverwalter besonders zuverlässig

„Nach modernem Verständnis soll das Insolvenzverfahren die Sanierung des zahlungsunfähigen Unternehmens ermöglichen und damit den Wert des funktionierenden Betriebes erhalten“, so Böhm. Er ist der Meinung, Konzessionen müssten nach Eröffnung eines Verfahrens wieder zurück gegeben werden, „da sich ab diesem Zeitpunkt der Insolvenzverwalter als besonders zuverlässige Person um alles kümmert.“ Dem würden die Gerichte im allgemeinen auch folgen – nicht aber bei Spezialkonzessionen wie im Falle der Krankenbeförderung von MTG. Das Urteil des OVG lässt nun hoffen, dass die Sanierung in der Insolvenz nicht durch den Widerruf von Konzessionen behindert wird.

Harter Winter brachte MTG aufs Glatteis

MTG war wegen der schlechten Fahrbedingungen im harten und langen Winter 2010 in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auch nach Einleitung des Insolvenzverfahrens behielt ein zuvor ausgesprochener Entzug der notwendigen Beförderungs-Konzession seine Wirkung. Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm wäre demnach verpflichtet gewesen, den Betrieb des Unternehmens trotz guter Sanierungsaussichten sofort einzustellen und damit rund 150 Arbeitsplätze zu vernichten.

Wie das OVG im einstweiligen Rechtsschutz nun entschied, ist der Entzug der Konzession mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr sofort vollziehbar. Eine gewerbliche Unzuverlässigkeit ließe sich nach Einleitung des Insolvenzverfahrens nicht mehr mit „ungeordneten Vermögensverhältnissen“ begründen. Das Insolvenzverfahren diene der geordneten Sanierung von Betrieben. Auch sei nicht überzeugend erkennbar, dass das Wohl der Patienten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besonders gefährdet sei. Die Entscheidung im Hauptverfahren (frühestens im Sommer 2011) bleibt abzuwarten.

Die Sanierung zum Ziel

Die Kanzlei Münzel & Böhm aus Winterhude ist eine auf Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei mit 20 Mitarbeitern, davon neun Rechtsanwälte in Hamburg, Schwerin, Kiel und Lübeck. Mit mehr als 5.000 Insolvenzverfahren, Sanierungs- oder Restrukturierungsfällen und Zwangsverwaltungen zählt die Kanzlei zu den 50 Top-Insolvenzkanzleien in Deutschland. Münzel & Böhm war die erste ISO-zertifizierte Insolvenzkanzlei in Hamburg. Ihr erklärtes Ziel ist die Sanierung der insolventen Unternehmen. Nähere Informationen zur Kanzlei Münzel & Böhm unter www.muenzel-boehm.de.

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