mzs Rechtsanwälte: Drohen Banken Schäden in Millionenhöhe? Bundesgerichtshof erklärt Widerrufsbelehrung für unwirksam, die auf dem Muster des Bundesverbandes deutscher Banken basiert

31.07.2009

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 31.07.2009: Schäden in Millionenhöhe drohen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) den Banken, die ihre Widerrufsbelehrung an einer Empfehlung des Bundesverbandes deutscher Banken ausgerichtet haben. Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat mit seiner Leitsatzentscheidung vom 23.06.2009 (Az.: XI ZR 156/08) eine Widerrufsbelehrung der Gallinat-Bank aus Essen aus dem Jahre 2004 für unwirksam erklärt, die das empfohlene Muster im Wesentlichen wortlautgetreu übernommen hatte. Nun besteht für die betroffenen Darlehensnehmer die Möglichkeit, ihre Verträge auch heute noch zu widerrufen.

Viele der Darlehensnehmer haben ihr Darlehen damals dazu verwendet, den Erwerb von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren. Für diese Fälle gilt bei Widerruf der Verträge nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Besonderheit: Der Darlehensnehmer muss nicht den Darlehensbetrag zurückzahlen, sondern lediglich den erworbenen Fondsanteil an die finanzierende Bank übertragen. Für die beteiligte Bank hat dies zur Folge, dass sie sich plötzlich als Inhaberin einer Vielzahl inzwischen nahezu wertloser Fondsanteile wieder findet und keinerlei Gegenleistung mehr verlangen kann.

"Wir rechnen damit, dass einige der betroffenen Kreditinstitute versuchen werden, durch Übersendung einer Nachbelehrung die Fehler der alten Belehrung zu heilen", erläutert Rechtsanwältin Stephanie Deblitz von der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Sozietät mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, die den Darlehensnehmer in dem Verfahren gegen die Gallinat-Bank vertreten hat. "In diesem Fall muss der Darlehensnehmer schnell reagieren, da nach Ablauf der in der Nachbelehrung genannten Frist ein Widerruf endgültig ausgeschlossen sein kann."

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mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine mittelständische Sozietät mit Sitz in Düsseldorf. Die Sozietät wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Informationen informiert die Sozietät auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de.

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