mzs Rechtsanwälte: Gallinat-Bank erleidet weitere Niederlagen vor Gericht - Auch die Widerrufsbelehrung 2004 ist falsch

29.04.2008

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 24.4.2008 - Viele enttäuschte Fondsanleger, die seit Ende 2002 ihre Fondsbeteiligungen über die Gallinat-Bank AG in Essen finanziert haben, können nun hoffen. Die von der Bank überwiegend im Jahre 2004 in ihren Darlehensverträgen verwendete Widerrufsbelehrung haben die Landgerichte Köln, Berlin, Nürnberg-Fürth und München I einhellig für unwirksam gehalten. Darlehensverträge, in denen diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde, können daher auch heute noch widerrufen werden.

"Hier bietet sich dem Anleger die ideale Gelegenheit, aus der fremdfinanzierten Fondsbeteiligung auszusteigen, wenn diese nicht seinen wirtschaftlichen Erwartungen entspricht", erläutert Rechtsanwältin Stephanie Deblitz von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die die Urteile für die Anleger erstritten hat. Denn erklärt der Anleger den Widerruf, ist der Darlehensvertrag vollständig rückabzuwickeln. Der Anleger muss dann aber nicht etwa die Darlehenssumme an die Bank zurückzahlen. Es genügt, der Bank den mit dem Darlehen finanzierten Fondsanteil zu übertragen. Im Gegenzug erhält der Anleger auch seine bisher gezahlten Raten von der Bank zurück. Diese Rechtsfolge entspricht seit der Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 2004 (Az: II ZR 395/01) der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu verbundenen Geschäften.

Für die Gallinat-Bank, die eine Vielzahl solcher Fondsbeteiligungen finanziert hat - unter anderem an IBH Immobilien-Fonds und an WWW Immofinanz Fonds -, könnte diese erneute Niederlage vor Gericht ein teueres Nachspiel haben. Die Bank hat derzeit vor Gericht einen schweren Stand, denn die Belehrung aus dem Jahre 2004 ist nicht die erste Widerrufsbelehrung der Gallinat-Bank, die von Gerichten für fehlerhaft befunden worden ist. Schon die Vorgängerversion aus dem Jahre 2003 wurde als unwirksam betrachtet. Dies hat unter anderem das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem von mzs Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteil vom 10.01.2008 rechtskräftig entschieden.

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Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine expandierende mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1986 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen weitergeführt. Derzeit beraten 15 Anwälte Unternehmer und Privatpersonen in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de.

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