mzs Rechtsanwälte: Lehman-Geschädigter siegt vor dem Kölner Landgericht

22.02.2010

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 19.2.2010 – Die Commerzbank muss als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank einem weiteren Lehman-Geschädigten vollen Schadensersatz in Höhe von rund 15.500,00 Euro wegen Falschberatung zahlen. Dies hat das Landgericht Köln mit einem gestern verkündeten Urteil entschieden (Az.: 15 O 174/09). Die schriftlichen Urteilsgründe des Gerichts liegen noch nicht vor. Der Bankberater der Dresdner Bank hatte dem Anleger im Februar 2007 in einem Telefongespräch empfohlen, GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKATE der Lehman Brothers Treasury Co. BV. zu kaufen. Am Ende des Telefonates erteilte der Anleger dem Bankberater den Kaufauftrag für insgesamt 17 Zertifikate.

In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob der Bankberater den Anleger in dem Telefongespräch richtig und ausreichend zu den Zertifikaten beraten hat. Einer der Hauptstreitpunkte zwischen den Parteien war, ob der Berater den Anleger auch darüber informiert hatte, dass die Bank für den Vertrieb der Zertifikate Provisionen von Lehman Brothers erhält. Die Bank hat in dem Verfahren behauptet, den Anleger mittels ihrer Broschüre „Informationen zum Wertpapiergeschäft“ ausreichend über Vertriebsprovisionen informiert zu haben. Die Richter hatten aber bereits mit einem Beschluss vom 16.11.2009 klargestellt, dass sie die behauptete Aufklärung über die geflossenen Vergütungen für unzureichend halten.

„Wir halten die Aufklärung der Dresdner Bank über geflossene Vertriebsvergütungen mittels dieser Broschüre generell für nicht ausreichend, da die darin enthaltenen Informationen viel zu allgemein gehalten sind“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, der die Klägerin vor dem Kölner Landgericht vertreten hat. „Zudem soll in den uns bekannten Fällen die Broschüre erst im September 2007 an die Anleger versandt worden sein, obwohl die GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKATE schon bereits Monate vorher von den Anlegern erworben worden waren. Eine solche Aufklärung wäre damit ohnehin zu spät. Dies hat auch das Landgericht Aachen erst kürzlich mit einem von mzs Rechtsanwälte erstrittenen Urteil entschieden (Urteil vom 28.1.2010 - Az.: 1 O 129/09).“ Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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E-Mail: wolters@mzs-recht.de

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mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Informationen informiert die Kanzlei auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de.

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