mzs Rechtsanwälte: Terminsankündigung - Bundesgerichtshof entscheidet über Darlehensverträge und Restschuldversicherungen – Folgen für Verbraucher

14.12.2009

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 10.12.2009 – Verbraucherdarlehensverträge werden von Banken häufig nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Verbraucher zugleich auch eine Restschuldversicherung abschließt. In diesen Fällen erhöht sich die Darlehenssumme entsprechend um die Versicherungsprämie. Am 15.12.2009 verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun über einen rechtlichen Aspekt dieser Bankenpraxis, der bislang unter Juristen umstritten ist. Es geht um die Frage, ob der Verbraucherdarlehensvertrag und die Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sind (§ 358 Bürgerliches Gesetzbuch).

Bejaht der Bundesgerichtshof den Verbundcharakter dieser beiden Verträge, hat dies folgende Konsequenz: Der Verbraucher kann einen vor Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag keinen Hinweis darauf enthält, dass mit Widerruf des Darlehensvertrages auch die Restschuldversicherung unwirksam wird. Stellt ein Verbraucher fest, dass ein solcher Hinweis in der Widerrufsbelehrung fehlt, und widerruft er daraufhin seinen Darlehensvertrag, so muss er der Bank das Darlehen zumindest nicht in Höhe der Versicherungsprämie zurückzahlen. Hat der Verbraucher mit dem Darlehensvertrag aber weitere Geschäfte finanziert, beispielsweise eine Fondsbeteiligung, so braucht er das Darlehen gar nicht zurückzuzahlen. In einem solchen Fall muss er der Bank nur die mit dem Darlehen finanzierte Beteiligung übertragen. Solche Paketfinanzierungen sind bis heute in der Kapitalanlagepraxis weit verbreitet.

„Die vom Bundesgerichtshof zu klärende Frage hat große praktische Auswirkungen für Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Martin Wolters von der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte. „Denn nach unseren Erfahrungen enthalten die meisten Widerrufsbelehrungen der Banken keinen Hinweis darauf, dass der Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages auch zur Unwirksamkeit der Restschuldversicherung führt. Dieser Fehler könnte den Verbrauchern also auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages eine Widerrufsmöglichkeit des gesamten Vertragspakets eröffnen.“ Rechtsanwalt Martin Wolters wird die Verhandlung für die Kanzlei mzs vor Ort verfolgen. Er steht im Anschluss der Verhandlung gern für Fragen zur Verfügung.

Wenn Sie im Vorfeld einen Gesprächstermin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an:

Martin Wolters, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 211 280663 66

E-Mail: wolters@mzs-recht.de

Vera Treitschke, Presse und Kommunikation

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mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 13 Anwälte

Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Informationen informiert die Kanzlei auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de.

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