mzs Rechtsanwälte: Zahlreiche Darlehensverträge der Gallinat-Bank AG wegen falscher Widerrufsbelehrung auch heute noch widerruflich

01.10.2008

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 1.10.2008: Die von der Gallinat-Bank AG seit Ende 2003 in ihren Darlehensverträgen zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen verwendete Widerrufsbelehrung ist unwirksam. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 25.8.2008 (Az.: 31 U 59/08) klar. Das dortige Verfahren betraf die Rückabwicklung eines Darlehens, welches die Bank einem Anleger zur Finanzierung seiner Beteiligung an der Sechsten Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR gewährt hatte.

"Das Besondere an der Entscheidung ist, dass das Gericht seine Entscheidung allein damit begründet, dass der Wortlaut der Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht", erläutert Rechtsanwalt Podewils von der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Düsseldorfer Sozietät mzs Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. Auf den Ort und den zeitlichen Ablauf der Vertragsverhandlungen kam es hierbei nicht an. Damit ist die Entscheidung auf einen Großteil der Fälle zu übertragen, in denen die Gallinat-Bank die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat - und dies ist seit Ende 2003 regelmäßig der Fall.

Das Urteil des OLG Hamm stellt für die Gallinat-Bank AG eine möglicherweise folgenschwere Niederlage dar. Denn die Bank hat nicht nur Beteiligungen an der Sechsten Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR finanziert, sondern auch an einer Vielzahl weiterer IBH-Fonds. Mit dem Urteil des OLG Hamm haben sich die Chancen der Fondsanleger verbessert, die derzeit die Bank auf Rückabwicklung ihrer Darlehensverträge in Anspruch nehmen. Mit dem OLG Hamm hat sich nun nämlich auch das am Sitz der Gallinat-Bank AG zuständige Oberlandesgericht der in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung angeschlossen, dass die Belehrung unwirksam ist. Dies hatten bereits diverse Landgerichte und auch das OLG München festgestellt. Aus diesem Grund sah das OLG Hamm auch keine Veranlassung, die Revision zum BGH zuzulassen.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwältin Vera Treitschke, LL.M.

Presse und Kommunikation

Tel + 49 211 69 00 20

Fax + 49 211 69 00 224

E-Mail: treitschke@mzs-recht.de

 

mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine expandierende mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1986 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 15 Anwälte Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell