Nachhaltigkeitsberichterstattung: Herbert Smith Freehills CSRD Mapper prüft Berichtspflichten auf Knopfdruck

28.05.2024

Die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fordern Unternehmen heraus. Die Kanzlei Herbert Smith Freehills hat ein digitales Tool entwickelt, mit dem Unternehmen schnell und einfach feststellen können, welche ihrer Unternehmensbereiche in den Anwendungsbereich der neuen Berichtspflichten fallen.
 
Der von Herbert Smith Freehills entwickelte „CSRD Mapper“ ermöglicht es Unternehmensjuristen, die Struktur ihres Unternehmens mit den Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) abzugleichen. Änderungen der Richtlinie, die sich seit ihrem Inkrafttreten Anfang 2023 ergeben haben, sind dabei bereits berücksichtigt. Angezeigt wird auf Knopfdruck, welche Unternehmenseinheiten in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen; zeitaufwändige Informationsprüfungen und -analysen entfallen. Das Tool kann über eine leicht zugängliche Schnittstelle von jedem PC oder Laptop aus genutzt werden; es ist auf einem sicheren Server installiert, sodass der Schutz der Nutzerdaten garantiert ist.
 
Im Einzelnen analysiert der „CSRD Mapper“ Informationen wie den Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Anzahl der Mitarbeiter, ob das Unternehmen in der EU börsennotiert ist und das Land, in dem es gegründet wurde. Anhand dieser Informationen wird ein umfassender Bericht mit Hinweisen dazu erstellt, welche Unternehmen, etwa gemessen an den relevanten Umsatzschwellen, unter die Richtlinie fallen und über welche Aktivitäten in welchem Zeitrahmen berichtet werden muss. 
 
„Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung markiert tatsächlich einen Wendepunkt für die Geschäftswelt, denn sie reicht über alles bisher Dagewesene in Sachen ESG-Berichterstattung hinaus. Die CSRD bedeutet für Zehntausende Unternehmen, dass sie ihre Unternehmensstruktur überprüfen und erheben müssen, welche Informationen sie in ihren Nachhaltigkeitsberichten bereitstellen müssen. Die Auswirkungen werden weitreichend sein“, sagt Silke Goldberg, Partnerin und Global Head der Praxisgruppe ESG & Climate Change bei Herbert Smith Freehills.
 
Die Anforderungen der CSRD erstrecken sich auf ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungsketten auftreten. Zudem gilt die CSRD auch für Tochtergesellschaften von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wie Heike Schmitz, Partnerin und Co-Head für ESG in der Region EMEA bei Herbert Smith Freehills, betont: „Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas nehmen oftmals fälschlicherweise an, dass die Richtlinie für sie nicht gilt. Ihre Tochtergesellschaften in der EU fallen aber sehr wohl in den Anwendungsbereich, weshalb auch Tausende von Nicht-EU-Unternehmen betroffen sein werden. Damit hat die Richtlinie das Potenzial, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf globaler Ebene zu beeinflussen.“

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