Nachmann Insolvenzverwaltung: Gerichtliche Inanspruchnahme der Anleger in Falk-Insolvenzverfahren schreitet voran

24.01.2008

Nachmann Insolvenzverwaltung

Falk Fonds 68 und 71: Insolvenzverwalter erfolgreich vor Oberlandesgerichten München, Rostock, Bamberg und Nürnberg

Falk Fonds 59: Verwalter reicht 208 Klagen ein

Falk Fonds 40: Verwalter prüft Ansprüche gegen Anleger

München, den 24. Januar 2008 Bereits im Herbst 2006 hat Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Josef Nachmann bei den Falk Fonds 68 und 71 die von den Fonds an die mehr als 2.300 Anleger gezahlten Ausschüttungen von etwa € 20 Mio. zurück gefordert. Die Beträge sind an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen, weil die Fonds keine den Ausschüttungen entsprechenden Gewinne erwirtschaftet haben. Mit den meisten Anlegern, die regelmäßig über einen Beteiligungstreuhänder beteiligt sind, hat der Insolvenzverwalter einen Vergleich geschlossen und die Angelegenheit damit abgeschlossen.

Von den anfangs etwa 2.000 Gerichtsverfahren sind derzeit aber noch einige hundert anhängig. Nachdem bereits etwa 100 Amts- und Landgerichte in erster Instanz dem Insolvenzverwalter Recht gegeben haben, liegen nunmehr auch die ersten obergerichtlichen Urteile vor: Das OLG Rostock (6 U 132/07, Vorinstanz: LG Neubrandenburg), das OLG Bamberg (4 U 84/07, Vorinstanz: LG Würzburg) und das OLG Nürnberg (2 U 782/07, Vorinstanz: LG Regensburg) haben im Berufungsverfahren ebenfalls zu Gunsten des Insolvenzverwalters entschieden und bestätigen seine Einschätzung, dass die Anleger die erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe zurück zahlen müssen. Die Oberlandesgerichte haben die Revision nicht zugelassen. Klageabweisende Entscheidungen von Oberlandesgerichten gibt es nicht. Bereits zuvor hatten die Oberlandesgerichte München und Nürnberg die Berufung von Anlegern im Beschlusswege gemäß § 522 ZPO zurück gewiesen, weil sie diesen keine Aussicht auf Erfolg beimaßen.

Nachdem im August 2007 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Falk Fonds 59 (Falk Q1) eröffnet und die umfangreichen Sanierungsbemühungen gescheitert waren, hat Rechtsanwalt Nachmann die Rückforderung der auch hier erfolgten Ausschüttungen von knapp € 10 Mio. in Angriff genommen. Mit dem Hauptgläubiger konnte vereinbart werden, dass die Anleger bei Zahlung bis spätestens 15.01.2008 mit einem Teilerlass rechnen können. Von den mehr als 870 Anlegern des Falk Fonds 59 haben mehr als 640 die Angelegenheit durch Vergleichsabschluss mit dem Insolvenzverwalter erledigt. Gegen 208 Anleger hat der Insolvenzverwalter jetzt Zahlungsklage eingereicht.

Über das Vermögen des Falk Fonds 40 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.12.2007 zum Geschäftszeichen 1507 IN 3339/07 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Josef Nachmann zum Insolvenzverwalter bestellt. An die etwa 150 Anleger, die alle selbst als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, wurden von der Fondsge-sellschaft in den letzten Jahren mehr als € 750.000 ausgeschüttet. Nachmann Rechtsanwälte prüfen derzeit, ob auch hier eine Rückforderung der Ausschüttungen erfolgen kann.

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