Nachmann Insolvenzverwaltung: Vergleichsangebot auch bei Falk Fonds 68 - Gläubiger akzeptieren Vergleichsvorschlag des Insolvenzverwalters Nachmann
Nachmann Insolvenzverwaltung
München, den 14.02.2007 Im Herbst 2006 hat der Insolvenzverwalter des Falk Fonds 68 alle Anleger zur Rückzahlung der von der Fondsgesellschaft geleisteten Ausschüttungen in Höhe von mehr als 8 Mio. aufgefordert.
Gegen fast 800 Anleger, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, wurde wie bereits im November 2006 angekündigt, Klage eingereicht. Parallel dazu hat sich der Insolvenzverwalter Nachmann bemüht, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und der Anleger herbeizuführen.
Die Bemühungen des Insolvenzverwalters haben nunmehr wie bereits beim Falk Fonds 71 zu einem Ergebnis geführt. Rechtsanwalt Josef Nachmann wird daher den Anlegern des Falk Fonds 68 kurzfristig das Angebot unterbreiten, gegen Zahlung von
· 55% der zurück geforderten Ausschüttungen innerhalb von zwei Wochen nach Vergleichsabschluss oder
· 60 % der zurück geforderten Ausschüttungen bis 31.08.2007
auf den Rest der geltend gemachten Forderung zu verzichten. Der Insolvenzverwalter wird das Vergleichsangebot allen Anlegern in den eingeleiteten Gerichtsverfahren unterbreiten.
Wichtig: Um eine geordnete Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, ist dieses Angebot des Insolvenzverwalters bis zum 10.04.2007 befristet.
Soweit Anleger aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Vergleichsforderung zu erfüllen, wird der Insolvenzverwalter auch weiterhin in jedem Einzelfall die Möglichkeit von Ra-tenzahlungen prüfen, sofern der Anleger den Anspruch anerkennt und seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legt.
Aus Gleichbehandlungsgründen wird der Insolvenzverwalter mit den Anlegern, die bereits mehr bezahlt haben als sie nach der nunmehr angebotenen Vergleichsquote zahlen müssten, einen Ausgleich in Form einer teilweisen Erstattung suchen. Diese Möglichkeit wird frühestens in ei-nem Jahr geprüft werden können, sie setzt voraus, dass der vorgeschlagene Vergleich von vie-len Anlegern angenommen wird und eine gewisse Musterfunktion hat. Einen Anspruch auf die-se Erstattung gibt es nicht.
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