Nacke Insolvenzverwaltung: Insolvenzantrag des Carport-Herstellers Dacapo Holzbau GmbH schreckt zahlreiche Kunden und Vertragspartner auf

12.02.2009

Nacke Insolvenzverwaltung

Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Nacke verzeichnet täglich Nachfragen verunsicherter Dacapo-Kunden

In ihrem Selbstverständnis sah sich die Dacapo Holzbau GmbH aus dem brandenburgischen Herzfelde bei Strausberg bis zuletzt als einer der führenden Carport-Hersteller Deutschlands, deren geschäftliche Aktivitäten bis nach Dubai reichten. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde das Erscheinungsbild der Firma nachhaltig durch die Person des in diversen Medien präsenten Geschäftsführers Oliver Enderlein geprägt, welcher noch im vergangenen Jahr als Vorzeige-Jungunternehmer und Mut machendes Beispiel für eine ganze Region gefeiert und mit Preisen und Ehrungen nahezu überhäuft worden war. Im Januar 2009 folgten dann jedoch zunächst ein Wechsel in der Position des Geschäftsführers und wenig später ein Insolvenzantrag. Inzwischen klingeln im Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters die Telefone um die Wette und verunsicherte Kunden der Dacapo Holzbau GmbH wollen wissen, wie es nun mit ihren z. T. schon angezahlten Bauvorhaben weitergehen soll.

Bisher ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) in dieser Sache lediglich ein sog. Insolvenzantragsverfahren anhängig. Rechtsanwalt Rolf Nacke aus der Kanzlei „Nacke & Leffler Rechtsanwälte“ wurde vom Insolvenzgericht als Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zu den schuldnerischen Vermögensverhältnissen und zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beauftragt. Zudem wurde mit gerichtlichem Beschluss vom 26.01.2009 zum Aktenzeichen 3 IN 21/09 eine vorläufige Insolvenzverwaltung als Sicherungsmittel angeordnet. Zu den Vorrausetzungen und Rechtsfolgen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung verweisen wir an dieser Stelle auf die ausführlichen Erläuterungen auf unserer Homepage unter der Rubrik „www.nacke-leffler.de/faq/vorlaeufige-insolvenzverwaltung.html“.

Die hiesigen Ermittlungen zu den schuldnerischen Vermögensverhältnissen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Forderungsanmeldung von Gläubigern ist während des gegenwärtigen Verfahrensstadiums leider noch nicht möglich. Sollten Gläubiger allerdings später in einem etwaigen Insolvenzverfahren Ansprüche gegenüber der o. b. Insolvenzschuldnerin geltend machen wollen, können diese vorsorglich bereits jetzt schriftlich unter Angabe von Forderungsbetrag und Rechtsgrund der Forderung sowie unter Beifügung geeigneter Nachweise und Belege ihre Ansprüche dem Sachverständigen/ vorläufigen Insolvenzverwalter zur Kenntnis geben. Sie werden in diesem Fall als potentieller Gläubiger vorgemerkt, was allerdings eine formelle Forderungsanmeldung nach einer etwaigen Verfahrenseröffnung ausdrücklich nicht entbehrlich macht. So oder so müssten die Gläubiger also zu einem späteren Zeitpunkt ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, falls es zur Verfahrenseröffnung kommen sollte. Hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren verweisen wir an dieser Stelle auf die ausführlichen Erläuterungen unter „www.nacke-leffler.de/faq/forderungsanmeldung.html“. Geeignete Formulare und Merkblätter für die Forderungsanmeldung selbst stehen u. a. unter „www.nacke-leffler.de/insolvenzverwaltung/formulare-merkblaetter/“ zum Download bereit.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bezüglich der laufenden Vertragsbeziehungen von Kunden mit der Dacapo Holzbau GmbH bis zu einer etwaigen Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens die schuldnerische Geschäftsführung zuständiger Ansprechpartner bleibt. Insbesondere ist es dem vorläufigen Insolvenzverwalter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder möglich, gegenüber Kunden der Dacapo Holzbau GmbH Erklärungen hinsichtlich der Aufhebung geschlossener Verträge abzugeben noch können die Kunden und Vertragspartner der Dacapo Holzbau GmbH von hier aus anwaltlich über das geeignete weitere Vorgehen in dieser Sache beraten werden.

Nach Erstattung des Gutachtens durch Rechtsanwalt Rolf Nacke gegenüber dem Insolvenzgericht wird dieses sodann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Wann dies erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Bei Nachfragen zu den Presseinformationen der Kanzlei sprechen Sie bitte den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Koordinator: Rechtsanwalt Schmidt, unter der telefonischen Durchwahl 030 – 67 79 93-112 oder über die Mailadresse: pressestelle@nacke-leffler.de, an.

In der Berliner Wirtschaftskanzlei „Nacke & Leffler“, die im Jahre 1990 von den Rechtsanwälten Rolf Nacke und Anika Leffler gegründet wurde, bearbeiten spezialisierte Rechtsanwälte Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren unterschiedlicher Größenordnungen. Dabei werden sie von Wirtschaftsjuristen, Bankkaufleuten, Finanzbuchhaltern, Steuerfachangestellten und weiterem qualifizierten Fachpersonal unterstützt. Die in der Sozietät vereinten Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen versetzen die Kanzlei in die Lage, zahlreiche Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten umfassend und praxisorientiert zu beraten und zu vertreten.

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