Neuer Erfolg gegen Nespresso - alternative Kapseln bleiben erlaubt

22.02.2013

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat soeben in einem Grundsatzverfahren zwischen Nestec und Ethical Coffee Company die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts bestätigt, dass der Vertrieb von Nespresso-kompatiblen Kaffekapseln keine Patentverletzung darstellt (Pressemitteilung des OLG: www.olg-duesseldorf.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20130221_PM_Nespresso_Entscheidung/index.php).

Ethical Coffee Company (ECC) und Betron vertreiben unter den Marken Espresso bzw. Esprimo Kaffeekapseln, die – im Gegensatz zu den Aluminiumkapseln von Nespresso – biologisch abbaubar sind. Sie werden z.B. über die großen Einzelhandelsmärkte Saturn, Media-Markt, Edeka etc. vertrieben und können in den Nespresso-Maschinen eingesetzt werden. Nestec hat versucht, diesen Vertrieb per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 16.08.2012 entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei (Az. 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Die patentrechtlich geschützte Leistung sei die Technik der Kaffeemaschinen, nicht aber der Aufbau der Kaffeekapseln. Daher seien eventuelle Patentrechte von Nestec erschöpft. Dieses erstinstanzliche Urteil hatte bereits internationale Resonanz in der Presse und Fachwelt hervorgerufen, so dass die heutige Verhandlung vor dem Oberlandesgericht mit Spannung erwartet wurde.

Das OLG Düsseldorf bestätigte heute Morgen diese Entscheidung im Verfügungsverfahren und lehnte den Antrag von Nestec damit rechtskräftig ab (Az. I-2 U 72/12 und I-2 U 73/12). Die Entscheidung erging entgegen der üblichen Praxis unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung. Ein Hauptsacheverfahren zwischen den Parteien ist noch anhängig und wird im Sommer 2013 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. ECC wird dabei durch die IP-Boutique Kanzlei ARNOLD RUESS (Rechtsanwälte Cordula Tellmann-Schumacher und Dr. Bernhard Arnold) sowie Patentanwälte König Szynka Tilmann von Renesse (Patentanwalt Max Tilmann) vertreten. Nestec wird durch die Kanzlei Bird & Bird vertreten.

Das Verfahren ist Teil einer Auseinandersetzung zwischen ECC und Nestec in mehreren europäischen Ländern. Für Nespresso geht es um den Erhalt eines exklusiven Vertriebs von Kaffeekapseln für die Nespresso-Maschinen. Dies ist nun in Deutschland vorläufig gescheitert.

Vertreter ECC/Betron
ARNOLD RUESS (Düsseldorf): Cordula Tellmann-Schumacher, Dr. Bernhard Arnold, Hannes Obex
König Szynka Tilmann von Renesse (Düsseldorf): Max Tilmann (Patentanwalt)
Besse Legal (Genf): Dr. François Besse

Meyerlustenberger Lachenal (Zürich, Genf): Dr. Michael Ritscher, Dr. Guillaume Fournier

Vertreter Nestlé/Nestec
Bird & Bird: Felix Rödiger (Düsseldorf), Marc Wachenhausen (SEC, Patentanwalt; München); Associate: Nina Malzhacker (Düsseldorf)

OLG Düsseldorf, 2. Zivilsenat: Vorsitzender Richter Dr. Kühnen, Dr. Becker, Dr. Voß

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell