Nieding + Barth: Deutsche Bank zur Strafzahlung im Libor-Skandal verurteilt

05.12.2013

Frankfurt, 04. Dezember 2013 – Die Deutsche Bank muss im Libor-Skandal tief in die Tasche greifen und eine Strafzahlung in Höhe von 725 Millionen Euro leisten. Damit sollen die Rechtsstreitigkeiten mit der EU wegen des Verdachts der Zinsmanipulation beigelegt werden. „Eine Schuld der Bank oder eine Schädigung im juristischen Sinne ist damit noch nicht festgestellt“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Ob auch für einzelne Anleger ein Schadenersatzanspruch besteht, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen“, so Nieding weiter. Dreh- und Angelpunkt eines Schadenersatzanspruchs sei, dass der Geschädigte einen erlittenen Schaden beweisen könne.

Ein solcher Beweis ist die festgelegte Strafzahlung allerdings nicht. „Auch wenn das den Verdacht auf eine Schädigungshandlung der Deutschen Bank nährt, müssen potenziell Geschädigte nach deutschem Recht grundsätzlich den Beweis der Schädigung führen. Die Strafzahlung ist hier zunächst lediglich ein Indiz, für eine Schädigung durch die Deutsche Bank“, sagt Nieding. Ob sich aus dem Beschluss der Europäischen Kommission Ansatzpunkte ergeben, die die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erhöhen, werde derzeit noch geprüft. „Das deutsche Recht kennt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Beweiserleichterungen bei festgestellten Kartellverstößen durch die Europäische Kommission oder die Kartellbehörden, die auch dem Einzelnen zu Gute kommen, so Nieding weiter.

„Allerdings wird bereits die Schadensermittlung sehr schwierig. Hierfür muss der hypothetische Libor Zinssatz ermittelt werden, der ohne Manipulation zustande gekommen wäre. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Libor und dem hypothetischen ‚korrekten’ Zinssatz wäre dann gegebenenfalls der Schaden“, erklärt der Kapitalanlagerechtler.

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