Nieding+Barth: EUSA AG ­ die nächste Immobilienfirma ist insolvent

02.09.2015

Klaus Nieding: Der Fall zeigt einmal mehr, dass Anleger gerade bei Immobilienunternehmen genau hinsehen sollten.

Frankfurt, 2. September 2015 – Die Werbebotschaft auf der Internetseite der EUSA Europäische Sachwert AG aus Schwäbisch Hall verspricht Großes: Der Name steht nach eigenen Angaben für „eines der größten Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen in Baden-Württemberg“. Mittlerweile wurde jedoch wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EUSA AG eröffnet und die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.10.2015 beim Insolvenzverwalter anzumelden. „Es zeigt sich einmal mehr, dass Anleger gerade bei Immobilienunternehmen genau hinsehen sollten, da nicht alles Betongold ist, was glänzt“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Besonders ärgerlich aus Sicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht ist: „Die EUSA-Angebotspalette war insbesondere auf Privatanleger zugeschnitten, die eher kleine Summen anlegen wollten.“

Für bis zu 50 Millionen Euro hatte das Unternehmen renditeorientierte Direktbeteiligungen über Genussrechte (Mezzanine-Kapital) begeben. „Das sollte wohl wirken wie eine Art ‚Aktie light´ mit einem super Zinshebel“, vermutet Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom. Anleger konnten diese Genussrechte zu je 10 Euro erwerben. Angeboten wurden dabei vier Varianten mit unterschiedlichen Renditeversprechen. Diese reichten von einer jährlichen Rendite von 6,25 Prozent bei einer mindestens dreijährigen Laufzeit, bis zu einer jährlichen Rendite von 12 Prozent ab 12 Jahren Laufzeit. „Nicht nur, dass die angegebenen Renditen deutlich oberhalb dessen liegen, was der Markt aktuell hergibt. Auch viel ein sattes Agio an, sprich eine Vertriebsvergütung. Dieses erreichte bis zu 7 Prozent des eingesetzten Nennbetrags“, sagt Nieding.

Nach Auskunft des Insolvenzverwalters meldeten bisher rund 120 Gläubiger etwa 3,4 Millionen Euro an Forderungen an. Die Anmeldung zur Insolvenztabelle ist noch bis Anfang Oktober möglich. „Geschädigte Anleger müssen jetzt ihre Ansprüche sichern. Grundsätzlich sind Genussrechte nachrangige Forderungen in der Insolvenz. Gegebenenfalls bestehen jedoch Möglichkeiten, den Nachrang zu beseitigen. Geschädigte sollten sich daher rechtlich über ihre Möglichkeiten beraten lassen, nicht nur um die jeweiligen Ansprüche im Insolvenzverfahren umfassend geltend machen zu können, sondern auch, um eventuell weitere Haftungssubjekte zu identifizieren“, sagt Müller-Blom.

Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

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