Nieding + Barth: Insolvenzantrag von „Traumschiff“ MS-Deutschland taktischer Schachzug?

31.10.2014

Frankfurt, 30. Oktober 2014 – Die Geschäftsführung der MS Deutschland Beteiligungsgesell schaft mbH hat am gestrigen Donnerstag beim Amtsgericht Eutin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der bereits bekannt gegebene Termin für die zweite Gläubigerversammlung wurde bestätigt. Sie soll nach wie vor am 12. November stattfin den. Die erste Anleihegläubigerversammlung, die am 8. Oktober stattgefunden hatte, war nicht beschlussfähig. „Es waren weniger als die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend. Das hat nicht gereicht. Auf der kommenden Versammlung ist ein solches Quorum allerdings nicht mehr notwendig“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsan waltsaktiengesellschaft.

Die Themen, über die abgestimmt werden soll, bleiben die gleichen: So will die Gesellschaft eine Stundung der Zinsansprüche, welche im Dezember fällig werden, sowie den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihe durchsetzen. Vor allem aber soll ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Gläubiger gegenüber der Gesellschaft vertritt. Das Unternehmen schlägt hierfür den ehemaligen bayeri schen Ministerpräsidenten Günther Beckstein vor. „Sicher verfügt Herr Beckstein über ein gro ßes Maß an politischer Erfahrung. Was ihm allerdings fehlt, sind einschlägige Erfahrungen darin, Interessen von Anleihegläubigern zu vertreten“, bemängelt Rechtsanwalt Nieding, der bereits in etlichen prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG, der WGF AG oder der Windreich GmbH das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern inne hat. Bei der MS-­‐Deutschland-­‐Anleihe, die immerhin ein Volumen von 60 Millionen Euro hat, kandidiert der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht ebenfalls für diese Position, auch wenn er mit den Be schlussvorschlägen der Gesellschaft nicht konform geht. Einen Grund für eine Zinsstundung der im Dezember fälligen Zinsen sah Nieding schon bei der ersten Gläubigerversammlung nicht, da diese über eine Kreditlinie gesichert sind.

„Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung könnte sich durchaus als taktischer Schachzug erweisen, mit dem verhindert werden soll, dass die Kreditlinie durch die Anleihegläubiger beansprucht wird. Gegebenenfalls wird sich nun die Werthaltigkeit der zu Gunsten der Anleihegläubiger bestellten Sicherheit an der MS Deutschland zeigen“, sagt Nie ding + Barth-­‐Anwalt Marvin Müller-­‐Blom. Ob eine Insolvenz in Eigenverwaltung hier tatsächlich der geeignete Weg ist, sei fraglich. „Die Krux an der Sache ist, dass die bisherige Unternehmens führung weiter an Bord bleibt und lediglich ein Sachwalter und kein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt wird“, so Nieding. Anleihegläubiger, die nicht die Möglichkeit haben, selber an der Veranstaltung teilzunehmen, können sich unter recht@niedingbarth.de für eine Vertretung auf der Gläubigerversammlung registrieren lassen.

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