Nieding + Barth: SAG Solarstrom AG - Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung ist eröffnet

21.01.2014

Klaus Nieding: Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln

Frankfurt, 20. Januar 2014 – Das Amtsgericht Freiburg hat laut Angaben der SAG Solarstrom AG das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung genehmigt. Damit kann der Vorstand, unter Aufsicht eines sogenannten Sachwalters, die Restrukturierung angehen. „Für die Anleihegläubiger ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, ihre Interessen zu bündeln“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Nur wenn die Gläubiger mit einer Stimme sprechen, haben sie eine Chance, ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen und können so dafür Sorge tragen, dass ihre Interessen im Restrukturierungsprozess gewahrt werden. Wir gehen davon aus, dass die Gesellschaft zügig an die Anleihegläubiger herantreten und eine Anleihegläubigerversammlung abhalten wird“, so der Kapitalanlagerechtler.

Insgesamt 42 Millionen Euro hatte das Unternehmen mit zwei Anleihen eingesammelt (Teilplatzierung der 50 Millionen Euro Anleihe; 6,25 % Coupon; WKN: A1E84A/ ISIN: DE000A1E84A4; Laufzeit 15.12.2010 bis 14.12.2015 / Teilplatzierung der 25 Millionen Euro Anleihe, 7,5 % Coupon (WKN: A1k0K5/DE000A1K0K53), Laufzeit 11.07.2011 bis 10.07.2017).

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