Nieding + Barth: Tophedge AG insolvent ­ Anleihegläubiger bangen um ihr Geld

06.02.2015

Klaus Nieding: Wir gehen davon aus, das kurzfristig eine Anleihegläubigerversammlung einberufen wird.

Frankfurt, 5. Februar 2015 – Zwei Millionen Euro hatte sich die Beteiligungsgesellschaft Tophedge AG im Jahre 2008 über eine 9-Prozent-Inhaber-Teilschuldverschreibung (TOPHEDGE ANL.08/20 Anleihe, ISIN DE000A0SLZ91, WKN A0SLZ9) von Anlegern geliehen. Mittlerweile musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden. „Wir hatten bereits vor der Insolvenz für einige Anleihegläubiger die Kündigungen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgesprochen, Rückzahlungen erfolgten jedoch zu den Kündigungsterminen nicht“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde nun Rechtsanwalt Holger Blümle aus Karlsruhe bestellt. „Wir gehen derzeit davon aus, dass das Insolvenzgericht Karlsruhe eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und einen Gemeinsamen Vertreter wählen lassen wird“, sagt Nieding. Vor diesem Hintergrund ruft der Kapitalanlagerechtler die geschädigten Anleihegläubiger der Tophedge AG dazu auf, sich bei der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de zu melden und registrieren zu lassen. „Wir bieten die Durchführung der Forderungsanmeldung und ebenfalls die Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung an. Auch prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Tophedge AG“, so Nieding.

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