NIEDING + BARTH und TILP Rechtsanwälte: DBVI/Reithinger/Thannhuber-Komplex: „Kick-back“-Zahlungen an Treuhandkommanditistin Procurator GmbH geflossen – Massive Wertverluste bei den Deutschlandfonds

30.11.2006

NIEDING + BARTH und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 30. November 2006. Den vielen tausend Anteilsinhabern, die ihre Kommanditeinlagen in den beiden bis vor kurzem zur börsennotierten DBVI AG gehörenden Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG (beispielsweise auch über die inzwischen insolvente und geschlossene Privatbank Reithinger) fremdfinanziert haben, bietet sich eine neue juristische Perspektive zum Ausstieg aus ihrem desaströsen DBVI/Deutschlandsfonds-Engagement. Zu dieser Einschätzung gelangt die ProtectInvestAlliance (PIA) im Nachgang zur Deutschlandfonds-Gesellschafterversamm­lung vom 23.11.2006 in München.

Die Fondsanteile finanzierenden Banken haben 2% Vermittlungsprovision an Vertriebsorganisationen dieser Fonds wie die EUREKA Finanzmarketing GmbH bezahlt – von diesen Vermittlungsprovisionen floss dann jedoch die Hälfte, also 1%, an die für die finanzierenden Anleger dieser Fonds als Treuhänder tätige Münchner Procurator Treuhand GmbH. „Hierbei handelt es sich offenbar um einen klassischen Fall von rechtswidriger Provisionszahlung, da diese Provisionszahlungen an die Treuhandgesellschaft den fremdfinanzierenden Anlegern der Deutschlandfonds im Prospekt verschwiegen wurde“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Geschäftsführung der Procurator Treuhand GmbH räumte die Provisionszahlungen auf PIA-Nachfrage während der Gesellschafterversammlung öffentlich ein.

Nichtigkeit des Treuhandvertrags als Folge – Verweis auf „Schmiergeldurteil“ des BGH

„Diejenigen Anleger, die ihre Anteilskäufe unter Beteiligung der Procurator Treuhand GmbH fremdfinanziert haben, sind damit so zu stellen, als ob sie mit diesem Treuhänder bis dato nichts zu tun hatten. Hätten Anleger von dieser heimlichen Zahlung an ihren eigenen Treuhänder gewusst, wäre es zu keinem Vertrag gekommen. Ohne Vertrag wäre es zu keinem Darlehen für den Kauf der Fondsanteile gekommen. Daher sind die bisherigen Zinszahlungen aus dem Darlehensvertrag zurückzuleisten und die Anleger zugleich aus dem Darlehensvertrag zu befreien“ erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding die Rechtsfolgen für die Procurator Treuhand GmbH, auf die nun erhebliche finanzielle Belastungen zukommen dürften. Die PIA-Rechtsposition bezieht sich dabei vor allem auf das sogenannte „Schmiergeldurteil“ des BGH vom 16.1.2001 (XI ZR 113/00), wonach „kick-back“-Zahlungen zur Nichtigkeit des Vertrags führen.

Im Prospekt der Deutschlandfonds schließt die Treuhandgesellschaft Schadensersatzansprüche nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist nach Kenntniserlangung vom Schaden aus. PIA hält diese Prospektregelung zwar für juristisch nicht haltbar, weist aber alle betroffenen Anleger der beiden Deutschlandfonds vorsorglich auf die Verjährungsproblematik hin.

Deutschlandfonds verlieren drastisch an Wert

Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, mussten die beiden Deutschlandfonds massive Wertverluste (50% bzw. 65% Verluste) hinnehmen. Ursächlich für diese schweren Verluste sind eine Wertberichtigung der erworbenen Immobilien sowie der vollständige Rückzug der DBVI AG aus den Deutschlandfonds. Ohne diesen Rückzug der DBVI AG aus diesen beiden Fonds stünde die Solvenz der börsennotierten DBVI AG durchaus in Frage.

Zum Hintergrund: Die große Mehrheit der Anleger finanzierte ihre Fondsanteile über einen klassischen Bankkredit. Für diese Finanzierung erteilten Sie der Procurator Treuhand GmbH als einem für Anleger tätigen Treuhänder eine Vollmacht. Zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber (Anleger) besteht eine Treuhandabrede, die die Rechte und Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber konkret regelt. Ein solches Treuhandverhältnis wird dadurch nachhaltig belastet, wenn Anleger nicht wissen, dass ihr Treuhänder von Dritter Seite, in diesem Fall vom Vertrieb der Deutschlandfonds, Provisionszahlungen („kick-backs“) erhalten. Solche „kick-backs“ sind per se nicht ungesetzlich – sie müssen allerdings im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds ausgewiesen und damit für Anleger erkennbar sein. Das ist jedoch bei den beiden Deutschlandfonds nicht der Fall gewesen.

Erst vor wenigen Wochen hat der BGH eine Beschwerde der Stuttgarter Südwestbank AG gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 16.2.2005 zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05; Az des OLG-Verfahrens: 9 U 171/03) – diese Bank wurde in einem „kick-back“-Fall damit rechtskräftig zu einem Schadenersatz in Höhe von € 240.000 verurteilt. Die Verheimlichung von „kick-backs“ sei eine "schwerwiegende Treuwidrigkeit" hieß es damals in der Urteilsbegründung des Stuttgarter Oberlandesgerichts.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) über 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert seit Jahren eine feste Größe im Markt ist…Herausragender Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen“) und TILP Rechtsanwälte („eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie die „Szene beherrscht“, andere lo­ben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE erneut zur Marktspitze auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2006/07).

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