Nieding+Barth: Windreich wird zum Spekulationsfall - Privatanleger sollten Interessen bündeln, um profitorientierte Großinvestoren abzuwehren

08.10.2013

Frankfurt, 7. Oktober 2013 – Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, schlägt oft die Stunde der Spekulanten. Sie decken sich billig mit Anleihen der Gesellschaft ein und verfolgen dann oft ganz andere Ziele als ebenfalls investierte Privatanleger. Auch das Insolvenzverfahren der Windreich GmbH zieht ganz offensichtlich spekulative Großinvestoren an. Wie aus Insiderkreisen bekannt wurde, sollen institutionelle Investoren Windreich-Anleihen in großem Stil aufkaufen.

Für Kapitalanlagerechtler Klaus Nieding, der als gemeinsamer Vertreter regelmäßig die Interessen geschädigter Privatanleger in Insolvenzfällen vertritt, ist das keine überraschende Entwicklung: „Das ist kein ungewöhnliches Phänomen. Jede Insolvenz ruft Spekulanten auf den Plan, die an kurzfristigen Profiten interessiert sind“, erklärt Nieding. Im Fall Windreich sei das nicht anders.

Das Vorgehen ist einfach: Großinvestoren lenken mit den Stimmrechten ihrer billig erworbenen Anleihen die Gläubigerversammlung in eine ihnen genehme Richtung. Oft heißt das, weg von der Insolvenz in Eigenverwaltung hin zur Regelinsolvenz, auch wenn es durchaus die Chance gäbe, die Gesellschaft zu retten. Das bedeutet dann zwar das unweigerliche Ende des Unternehmens, verspricht aber schnellen Profit für die Großinvestoren. „Dieses kurzfristige Profitstreben führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft und auch die privaten Anleger am Ende vor einem Scherbenhaufen stehen“, so Nieding. Beispiel Phoenix Kapitaldienst GmbH: Dort hatte ein institutioneller Investor einen Insolvenzplan mit vorzeitiger Abschlagszahlung an alle Gläubiger verhindert mit der Folge, dass die Privatanleger auf ihr Geld weiter warten mussten.

Um zu vermeiden, dass Großinvestoren sich mit ihren Interessen durchsetzen, gibt es laut Nieding nur einen Weg: „Für die privaten Anleihegläubiger ist es auch im Fall Windreich nun umso wichtiger, ihre Interessen zu bündeln, um gemeinsam profitorientierten Plänen spekulativer Großinvestoren entgegenzutreten.“ Der Kapitalmarktanwalt weiß das aus langjähriger Erfahrung: „In ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit war diese Bündelung für die Gläubiger sehr erfolgreich. In den entsprechenden Abstimmungen in den Gläubigerversammlungen wurden dann die richtigen Weichen gestellt.“

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