Niering INSOLVENZVERWALTUNGEN: CBB Holding AG
Niering INSOLVENZVERWALTUNGEN
Über das Vermögen der börsennotierten CBB Holding AG, vertreten durch den Vorstand Rainer C. Kahrmann, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, Amtsgericht Köln, Az: 71 IN 45/06. Als Insolvenzverwalter wurde der Kölner Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Christoph Niering bestellt.
Als eines der größten börsennotierten Immobilienunternehmen verfügt die CBB Holding AG über einen umfangreichen Immobilienbestand im gesamten Bundesgebiet, vor allem an den Standorten Berlin, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Köln. Die mehr als 150 Jahre alte Gesellschaft war nach Aufgabe der Bergbautätigkeit zeitweise u. a. in den Konzernverbund der Schering AG, der Stollwerck AG und der Schweizerischen Erb-Gruppe eingebunden. Mit einer zeitlichen Verzögerung von rund zwei Jahren teilt die CBB Holding AG nunmehr das Schicksal ihrer früheren Hauptaktionärin, der Schweizerischen Unifina Holding AG. Diese gehörte zum Unternehmensverbund der zwischenzeitlich ebenfalls insolventen Erb-Gruppe.
Bei einer Verschuldung von rund 779 Mio. konnte die CBB Holding AG insbesondre aufgrund nicht unerheblicher Leerstände in ihren Immobilien die Verpflichtungen gegenüber den beteiligten Banken nicht mehr erfüllen.
Die Insolvenz der CBB Holding AG ist zum einen auf den Wegfall der zumindest als außergewöhnlich zu bezeichnenden Patronatserklärung der Erb-Gruppe und zum anderen auf die fehlerhafte Einkaufspolitik zurückzuführen, so Insolvenzverwalter Dr. Niering. Zu Beginn der 90-er Jahre wurden vor allem Immobilien in mittleren Lagen entwickelt, welche heute einen Leerstand von zum Teil bis zu 80% aufweisen.
Gemeinsam mit dem Vorstand wird derzeit ein Insolvenzplan ausgearbeitet. Dies ist verbunden mit der Zielsetzung, durch einen Kapitalschnitt einen neuen Investor an das Unternehmen heranzuführen. Über den Insolvenzplan wird es möglich sein, die Gesellschaft weitgehend zu entschulden und sich nur auf den entwicklungsfähigen Immobilienbestand zu konzentrieren. Von großem Vorteil ist dabei die Ausnutzung der steuerlichen Verlustvorträge. Alleine die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge summieren sich auf mehr als 600 Mio. Diese können nach eingehender Prüfung externer Wirtschaftsprüfer auch bei einem Wechsel des Hauptaktionärs in vollem Umfang genutzt werden.
Köln, den 3. April 2006
gez. Dr. Christoph Niering
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