Noerr: Schärfere Überwachung von Industrie- und Konsumgütern – Bundesregierung legt Entwurf für neues Produktsicherheitsgesetz vor

03.02.2011

München, 2. Februar 2011. Unternehmen müssen sich auf eine noch schärfere Überwachung ihrer Produkte einstellen. Diesen Schluss zieht Rechtsanwalt Dr. Thomas Klindt, Professor für europäisches Produktsicherheitsrecht und Partner bei Noerr LLP, aus einem Referentenentwurf der Bundesregierung für ein neues deutsches Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Eine wichtige Änderung betrifft alle Hersteller und Importeure von Industriegütern. Wenn der Entwurf Gesetz wird, müssen die Behörden künftig bei Sicherheitsmängeln vor solchen Produkten im Internet warnen. Konsumgüter dürfen im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) weltweit sichtbar an den „Pranger" gestellt werden. „Zum Problem für Unternehmen wird ein RAPEX-Eintrag vor allem dann, wenn ein Produkt ungerechtfertigt auf die Internetseite gestellt wird", erklärt Klindt. „Der Rechtsschutz dagegen ist kompliziert." Auf den Trend zum E-Commerce reagiert der Gesetzgeber mit einer klareren Einbeziehung des Online-Handels in die Überwachung. "E-Commerce findet eben auch in Sachen Produktsicherheit und Verbraucherschutz nicht außerhalb des geltenden Rechts statt", so der Professor der Universität Kassel.

Verschärfungen gibt es auch bei den Bußgeldern. Bislang galt eine Obergrenze von 30.000 Euro, künftig sollen es 50.000 sein. Der Betrag allein werde einen Konzern nicht schrecken, meint der Münchner Rechtsanwalt. Jedoch berge jedes Ordnungswidrigkeitenverfahren die Gefahr einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung. „Dann schauen die Behörden in die Bücher des Unternehmens und kassieren obendrein den Gewinn ein, den das Unternehmen mit dem unsicheren Produkt erzielt hat", so Klindt. Zudem werden ganz neue Sanktionen eingeführt, zum Beispiel für den Fall, dass keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert wird oder dass auf Konsumgütern die Herstellerangaben fehlen.

Noch gefährlicher für Unternehmen, im Vergleich zum bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) jedoch unverändert, sind der behördlich verordnete Vertriebsstopp für bestimmte Produkte und der amtlich verordnete Produktrückruf. Für ein Unternehmen bedeutet das: Erst bricht der Umsatz ein, dann drohen gewaltige Kosten für einen meist internationalen Rückruf. Auslöser für die Abfolge an teuren Zwangsmaßnahmen ist häufig das betroffene Unternehmen selbst. Wer unsichere Produkte herstellt oder importiert und dies erkennt, der muss sich selbst bei den Behörden anzeigen - und zwar EU-weit in allen betroffenen Lieferländern. Bei Verstoß droht auch hier ein Bußgeld.

Das neue ProdSG geht auf Vorgaben der EU aus dem Jahr 2008 und eine damals verkündete EG-Verordnung Nr. 765/2008 zurück. "Man sieht erneut, wie deutlich die deutsche Wirtschaft längst durch europäische Vorschriften zum Verbraucherschutz beeinflusst ist", so Klindt, der als Industrieanwalt auch Mitglied der Verbraucherkommission der Bayerischen Staatsregierung ist.

Weitere Informationen:

Dr. Michael Neumann, MBA
Rechtsanwalt
Head of Business Development & Communications
Noerr LLP
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