Noerr-Stellungnahme zum Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen
Dazu teilt Sarah Blazek, Partnerin der Kanzlei Noerr in München und Expertin für Kartell- und Beihilferecht mit:
„Mit der Verordnung will Brüssel gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen schaffen.
Das Thema betrifft nicht nur Unternehmen aus Drittstaaten, sondern alle in der EU tätigen Unternehmen. Sie werden dadurch vor große Herausforderungen gestellt, denn sie müssen bei Fusionen und Übernahmen Zuwendungen von Drittstaaten berücksichtigen.
Diese Zuwendungen können künftig eine Anmeldepflicht bei der EU-Kommission auslösen: Das beeinflusst natürlich die ‚Deal-Timelines‘, bei vorzeitigem Vollzug drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall werden geplante Transaktionen untersagt.
In jedem Fall steigt der bürokratische Aufwand, und das Einholen von behördlichen Genehmigungen wird noch einmal komplizierter. Neben die Fusionskontrolle und Beihilfekontrollverfahren kommt mit diesem Notifizierungsinstrument eine weitere Hürde hinzu.
Leider sind grundlegende Begriffe und Abläufe noch nicht geklärt, was zu starker Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen führt.
Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb, sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu beschäftigen sowie dringend alle notwendigen praktischen und strategischen Vorbereitungsmaßnahmen für die jetzt anstehende Umsetzungsphase zu treffen."
Wenn Sie dazu mit Frau Blazek sprechen möchten, stellen wir gerne einen Kontakt her.