Noerr vertritt das ZDF erfolgreich vor dem VG Mainz im Streit um Einspeiseentgelte

02.03.2016

München, 2. März 2016.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat eine Klage mehrerer Regionalgesellschaften des Kabelnetzbetreibers Unitymedia gegen das ZDF als unzulässig abgewiesen. In dem Streit geht es im Kern um die Forderung von Unitymedia nach Einspeiseentgelten für die Verbreitung des ZDF-Programms über die Kabelnetze des Unternehmens. Vor Gericht vertreten wurde das ZDF von der Wirtschaftskanzlei Noerr und den Partnern Prof. Dr. Johannes Kreile und Christian Alexander Mayer.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Unitymedia teilweise einen unzulässigen Rechtsweg beschritten und im Übrigen unzulässige Anträge gestellt habe. Insbesondere der von den Kabelnetzbetreibern letztlich begehrte Abschluss neuer Einspeiseverträge müsse vor den Zivilgerichten eingeklagt werden.

Im Streit um die Einspeiseentgelte setzt das ZDF regelmäßig auf die prozessuale Vertretung durch Noerr. Die Kanzlei hat für die Mandantin alle bisherigen Verfahren bis hin zur Ebene der Oberlandesgerichte gewonnen. Nach allen bislang vorliegenden Gerichtsentscheidungen gibt es für das ZDF keinen Kontrahierungszwang zum Abschluss von Einspeiseverträgen..

Vertreter ZDF: Noerr LLP

Prof. Dr. Johannes Kreile (Federführung, Medienrecht), Christian Alexander Mayer (Öffentliches Recht, beide München)

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