Noerr vertritt Peugeot und PSA Automobiles in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

15.06.2022

Brüssel, 14. Juni 2022 

Unter Leitung von Dr. Dominik Wendel vertritt unsere Kanzlei PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. 

Das Verfahren betrifft die Kraftfahrzeug-Industrie und die Frage, ob und zu welchen Kosten unabhängige Wirtschaftsakteure einen Anspruch auf Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair & Maintenance Information, RMI) der Fahrzeughersteller haben.

RMI sind für die Reparatur und Wartung moderner Kraftfahrzeuge wichtig. Diese Informationen werden durch die Fahrzeughersteller auf deren Kosten erzeugt. 

Die 2018 in Kraft getretene EU-Typgenehmigungs-Verordnung enthält spezielle Zugangsbestimmungen zu diesen RMI für sog. unabhängige Wirtschaftsakteure. 

Neben freien, nicht an bestimmte Hersteller gebundene Werkstätten zählen auch Publisher, die ihrerseits die von den Fahrzeugherstellern erstellten RMI in großem Umfang weitervermarkten, zu den unabhängigen Wirtschaftsakteuren. 

Die neue Verordnung ist an vielen Stellen unklar formuliert. Diese Unklarheiten stellen die Fahrzeughersteller vor strategische und kostenintensive Herausforderungen – z. B. wie genau die RMI-Infrastruktur ausgestaltet sein muss, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. 

Vor dem Landgericht Köln streiten die European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. als Kläger mit der PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA als Beklagte über Art und Umfang der gesetzlichen Zugangsbestimmungen zur RMI. 

Das Gericht identifizierte mehrere Unklarheiten in der Typgenehmigungs-Verordnung und legte dem EuGH grundlegende Fragen zur Vorabentscheidung vor (Az. C-390/21).

Diese betreffen den Anwendungsbereich der Typengenehmigungs-Verordnung sowie die Bemessungskriterien für Zugangs- und Lizenzgebühren, die Fahrzeughersteller von Publishern für die Verwertung von RMI verlangen dürfen (Art. 63 Typengenehmigungs-Verordnung). 

Die Publisher fordern, dass Fahrzeughersteller lediglich kostendeckende Zugangsgebühren verlangen dürfen. Dies käme im Ergebnis einer vollständigen Entwertung der von den Fahrzeugherstellern erzeugten RMI gleich. 

In Zeiten stetig wachsender Bedeutung von Daten in der gesamten Kraftfahrzeug-Industrie – etwa bei connected cars – ist das Verfahren daher wegweisend.
 
Berater Peugeot/PSA: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
 
Leitung
Dr. Dominik Wendel (Partner, Automotive & New Mobility, Brüssel)
 
Kartellrecht
Dr. Fabian Hübener (Associated Partner, Brüssel)
 
Automotive & New Mobility
Benedikt Lutz (Senior Associate, Brüssel)

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