Noerr zu Urteil des OLG Celle: Gläubigerausschuss haftet wegen ungenügender Überwachung des Insolvenzverwalters

28.06.2010

Noerr LLP

München/Hannover 28. Juni 2010. Mitglieder des Gläubigerausschusses eines insolventen Unternehmens haften für eine mangelhafte Überwachung des Insolvenzverwalters ähnlich streng wie Aufsichtsräte für eine mangelhafte Überwachung des Vorstands. Diese Tendenz in der juristischen Fachliteratur bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 3. Juni (Az.: 16 U 135/09). Ein Anwaltsteam von Noerr bestehend aus den Insolvenzrechtlern Dr. Christoph Schotte und Tim Jakobs sowie dem Prozessrechtler Christian Stempfle war daran auf Seiten des siegreichen Klägers beteiligt: Insolvenzverwalters Manuel Sack. Unterstützt wurde das Team durch den Insolvenzrechtler Leif Engelbrecht von Brinkmann & Partner.

In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob die Mitglieder eines Gläubigerausschusses wegen mangelhafter Überwachung des früheren kriminellen Insolvenzverwalters Schadensersatz an die Insolvenzmasse zahlen müssen. Der Hintergrund: Der frühere Insolvenzverwalter hatte aus verschiedenen Insolvenzverfahren ein Cash Pooling-System aufgebaut, mit dem er mehr als 40 Millionen Euro aus den von ihm verwalteten Insolvenzmassen für eigene Zwecke auf die Seite schaffte. Auch aus der nunmehr vom Kläger verwalteten Masse entnahm er Millionenbeträge und wurde wegen Untreue verurteilt.

Das kriminelle Cash-Pooling-System konnte nur funktionieren, weil die Gläubigerausschüsse der insolventen Unternehmen sein Tun und Wirken nicht genügend überwachten, so die Ansicht des OLG Celle. Sonst hätte der Abfluss von Vermögen auffallen müssen. Deshalb sprach es dem jetzigen Insolvenzverwalter und Kläger Sack, der unter anderem als Insolvenzverwalter der Heros-Gruppe bekannt ist, 5,3 Millionen Euro Schadensersatz zu. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen, die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof endet am 7. Juli 2010.

Die Entscheidung hat folgende Bedeutung: Neben Klagen gegen Mitglieder des Gläubigerausschusses in anderen betroffenen Insolvenzverfahren sind auch Klagen gegen die Banken, welche die Konten des kriminellen Verwalters geführt haben, erhoben worden. „Mitglieder von Gläubigerausschüssen sollten deshalb künftig sorgsam prüfen, was genau ihre Pflichten sind und ob sie das damit verbundene Haftungsrisiko eingehen wollen“, raten die Noerr-Insolvenzrechtsexperten. Eine weitere Möglichkeit: Laut Gesetz können Mitglieder des Gläubigerausschusses die Kassenprüfung an Experten delegieren.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für unseren Berufsstand, damit auch die unterstützende und überwachende Rolle des Gläubigerausschusses künftig mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Professionalität wahrgenommen wird“, hofft Insolvenzverwalter Sack.

Vertreter Insolvenzverwalter Manuel Sack: Noerr LLP

Dr. Christoph Schotte (Insolvenzrecht), Christian Stempfle (Prozessrecht)

Associates: Tim Jakobs (Insolvenzrecht), alle München

Brinkmann & Partner:

Leif Engelbrecht (Insolvenzrecht)

Weitere Informationen:

Dr. Michael Neumann, MBA

Rechtsanwalt

Head of Business Development & Communications

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Noerr LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in 25 Moorgate, London EC2R 6AY, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC349228. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Muenchen unter der Nummer PR 945 eingetragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com.

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