Noerr zum EU-Digital Services Act

28.10.2022

Heute wurde der Digital Services Act (DSA) im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, dem Official Journal of the European Union. 

Dieses Gesetz über digitale Dienste tritt in 20 Tagen in der gesamten EU in Kraft. Unternehmen müssen den DSA bis zum 17. Februar 2024 umsetzen - sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen bereits vier Monate nach entsprechender Klassifizierung durch die EU-Kommission.

Als neues „Grundgesetz für Onlinedienste“ bildet der DSA ein zentrales Regulierungsvorhaben der EU-Kommission im Rahmen ihrer Digitalstrategie. Der DSA legt Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten fest: Zugangsdienste (u. a. Telekom, Vodafone), soziale Netzwerke (u. a. Facebook, Twitter, TikTok), Online-Marktplätze (u. a. Amazon, Ebay) sowie Suchmaschinen (v. a. Google).

Die Vorschriften sind asymmetrisch gestaltet: Vermittlungsdienste mit erheblichen gesellschaftlichen Auswirkungen unterliegen strengeren Vorschriften als andere bzw. kleinere Unternehmen. 

Ziel der Regulierung ist es, die sehr großen, weltweit führenden Plattformen bei der Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte zur Verantwortung zu ziehen. Die EU reagiert damit nicht zuletzt auf die zunehmende Rolle der Plattformen im politischen Diskurs, etwa den Einfluss von massenhaft verbreiteten Falschnachrichten (Fake News) im Vorfeld von Wahlen.

Dazu teilt Dr. Torsten Kraul, Partner der Kanzlei Noerr in Berlin und Co-Leiter der Praxisgruppe Digital Business, mit:

„Die EU-Kommission feiert den Digital Service Act als Goldstandard für ein sicheres Internet. Tatsächlich verabschiedet sie sich vom Prinzip der Neutralität der Plattformen, die den Erfolg des Internets - wie wir es heute kennen - erst ermöglicht hat. Mit dem DSA setzt sich der Kurs der kleinteiligen Internetregulierung in der Europäischen Union fort. Diese führt zu immer weiteren Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle: Im Ergebnis können Unternehmen diese vielen Regeln angesichts der Regelungsdichte und Geschwindigkeit kaum noch rechtssicher umsetzen. Die EU-Kommission fokussiert sich zwar auf die Tech-Giganten aus dem Silicon Valley. Jedoch trifft sie mit dieser Regulierung vor allem die tausenden kleineren europäischen Internetunternehmen und beeinträchtigt sie in ihrer Entwicklung. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die Übergangsfrist zu nutzen und die neuen Regeln zügig und penibel umzusetzen. Bei Verstößen drohen Unternehmen künftig empfindliche Strafen von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.“

Hintergrund:
Von der Regulierung betroffen sind alle Nutzer wie auch Anbieter von Onlinediensten. Sämtliche Plattformen müssen künftig neue Compliance- und Transparenzanforderungen umsetzen. Besonders strenge Regeln gelten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen regelmäßigen Nutzern in der EU (das entspricht 10 Prozent der EU-Bevölkerung). Diese müssen die Risiken ihrer Dienste im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, negativen Auswirkungen auf die Grundrechte, auf Wahlprozesse und auf geschlechtsspezifische Gewalt oder psychische Gesundheit analysieren. Die Regeln gelten – ähnlich wie bereits die Datenschutzgrundverordnung – für alle Unternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, unabhängig von ihrem Sitz.

Zu den zentralen Anforderungen des DSA gehören:

Besondere Verpflichtungen für Online-Marktplätze, um den Verkauf von illegalen Produkten und Dienstleistungen zu bekämpfen.

Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte und Verpflichtung der Plattformen, diese schnell zu entfernen.

Einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet durch das Verbot für Plattformen, gezielte Werbung zu betreiben, die auf der Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen beruht.

Verbot irreführender Gestaltung von Webseiten (Dark Patterns), die dazu führen, dass Nutzer zu nachteiligen Entscheidungen verleitet werden, etwa durch voreingestellte Zustimmungen zur Datennutzung.

Wenn Sie dazu Fragen haben, stellen wir gerne einen Kontakt zu Dr. Kraul her. Das Foto im Anhang ist frei zur redaktionellen Verwendung.

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