Norton Rose Fulbright berät Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen erfolgreich in Phase-2-Entscheidung vor dem Bundeskartellamt
Übernahme des Unternehmens durch die ZIEMANN GRUPPE ohne Auflagen genehmigt
Brüssel; Die globale Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright hat die Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH bei der Übernahme ihrer Gesellschaftsanteile durch die ZIEMANN SICHERHEIT Holding GmbH kartellrechtlich beraten. Dies umfasste auch die erfolgreiche Vertretung beim Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt in der Phase-2-Entscheidung.
Das Bundeskartellamt erteilte am 19.7.2013 die Freigabe für den Zusammenschluss der beiden Geldtransport-Unternehmen ohne weitere Auflagen oder Bedingungen. Diese haben nun die Möglichkeit, professionelle Geld- und Wertdienste sowie moderne Cash-Management-Lösungen zukünftig aus einer Hand anbieten zu können. Die Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, dass auf keinem der betroffenen Regionalmärkte die Entstehung und Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung oder eine sonstige erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten sei.
Im laufenden Kalenderjahr hat es bislang nur vier „Phase-2“-Verfahren vor dem Bundeskartellamt gegeben. In der Regel enden nur rund die Hälfte der Phase-2-Verfahren mit einer vollständigen Freigabe, wie es hier der Fall ist.
An der Transaktion war das folgende Norton Rose Fulbright Team beteiligt:
Partner: Michael Jürgen Werner (Federführung, Kartellrecht, Brüssel).
Associate: Philipp Heuser (Kartellrecht, Brüssel).