Norton Rose Fulbright verstärkt Corporate-Praxis mit Prof. Dr. Michael Brück

12.02.2014

Norton Rose Fulbright freut sich über die Verstärkung ihrer Frankfurter Corporate-Praxis durch Prof. Dr. Michael J. J. Brück, LL.M. (45) als Of Counsel.

Michael Brück kommt von der US-Kanzlei Sidley Austin LLP, wo er zuletzt als Counsel tätig war. Er ist Rechtsanwalt und Attorney at Law (New York) und verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Compliance, Corporate Governance, Korruptionsbekämpfung und White-Collar-Crime. Einen besonderen Fokus richtet Michael Brück auf den Sektor Life Sciences und Healthcare und dabei auf das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Brück ist Lehrbeauftragter an der Quadriga-Hochschule Berlin sowie an der Hochschule Fresenius in Köln und war bis Ende 2012 an der German Graduate School of Management and Law in Heilbronn als Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht tätig. Davor war er acht Jahre bei einer global tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Tax & Legal beschäftigt.

Bei Norton Rose Fulbright wird Michael Brück – neben der klassischen gesellschaftsrechtlichen Beratung – gemeinsam mit dem Münchner Corporate-Partner und Compliance-Experten Dr. Michael Malterer insbesondere den weiteren Ausbau des Beratungsspektrums rund um Corporate Governance, Unternehmensethik und Anti-Korruption vorantreiben – Themen, die die Kanzlei auf globaler Ebene unter dem Dach der neu gegründeten Praxisgruppe „Regulation and Investigations“ (R&I) zusammenführt. Hier wird er am Standort Frankfurt seine Expertise bei internen Unternehmensuntersuchungen, der Einführung von Compliance-Programmen, der Korruptionsbekämpfung sowie der Unternehmensethik einbringen.

Dr. Frank Regelin, Leiter der Frankfurter Corporate-Praxis von Norton Rose Fulbright:

„Michael Brück ergänzt und verstärkt unser vorhandenes Beratungsangebot hervorragend. Mit ihm haben wir einen äußerst erfahrenen Kollegen sowohl für das Gesellschaftsrecht als auch den Bereich Compliance und Unternehmensethik hinzugewonnen. Letztere Thematik rückt für global tätige Unternehmen immer stärker in den Fokus und wir freuen uns, den zunehmenden Beratungsbedarf unserer Mandanten auf diesem Gebiet nun auch am Standort Frankfurt abzudecken.“

Prof. Dr. Michael Brück zu seinem Wechsel:

„Ich freue mich auf die vielfältigen neuen Möglichkeiten in einer so globalen Kanzlei wie Norton Rose Fulbright, die dank ihrer breiten fachlichen Aufstellung über alle Felder des Wirtschaftsrechts hinweg Chancen für eine umfassende Beratung bietet. Insbesondere deren jüngster Schritt in die USA – verbunden mit den Synergien, die sich daraus für die deutsche Praxis ergeben – ergeben für meinen Tätigkeitsschwerpunkt ideale Anknüpfungspunkte.“

Die deutsche Corporate-Praxis von Norton Rose Fulbright umfasst insgesamt über 60 Rechtsanwälte, davon 16 Partner. Das Team berät bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, bei Restrukturierungen und Sanierungen, im Rahmen von Joint Ventures sowie in den Bereichen Private Equity, Venture Capital und Wirtschaftsethik.

Der globalen Praxisgruppe „Regulation and Investigations“ von Norton Rose Fulbright gehören über 600 Anwälte weltweit an – aus den Bereichen Anti-Korruption und Handelssanktionen im internationalen Geschäftsverkehr, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Finanzdienstleistungsaufsicht, Steuern und Datenschutz. Die Praxis bietet einen ganzheitlichen Beratungsansatz für Unternehmen über verschiedene Rechtssysteme, Wirtschaftszweige und regulatorische Einheiten hinweg. Unter ihrem Dach führt die Kanzlei die Erfahrung ihrer Anwälte in Ländern mit weitreichenden regulatorischen Auflagen – z.B. Nordamerika, Europa und Australien – zusammen, aber auch in Ländern, in denen regulatorische Themen noch Neuland sind, aber immer stärker ins Blickfeld geraten – z.B. in Asien, Afrika und Lateinamerika.

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