OLG Düsseldorf bestätigt Konzept von Heuking Kühn Lüer Wojtek für Stadtwerke-Partnerschaften

20.02.2013

Das OLG Düsseldorf erlaubt die Beteiligung der Stadtwerke Aachen AG an den Gemeindewerken in Wachtberg (Beschluss vom 04.02.2013, VII-Verg 31/12). Das von Heuking Kühn Lüer Wojtek konzipierte Vergabeverfahren war nach Ansicht des Gerichts in allen Punkten rechtlich zulässig.

"Das OLG Düsseldorf nimmt in seinem Beschluss zu verschiedenen Punkten Stellung, die Städte und Gemeinden bei ihren Energieprojekten beachten müssen", so die Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Wir freuen uns, dass unser Verfahrenskonzept uneingeschränkt bestätigt wurde. Das gibt Rechtssicherheit für die strategischen Partnerschaften.“

Die Gemeinde Wachtberg schrieb in einem europaweiten Vergabeverfahren die Beteiligung eines Partners an den neuen Gemeindewerken aus. Gegen die Vergabeentscheidung hatte ein unterlegener Bieter geklagt und dabei das gesamte Verfahren angegriffen

Bisher waren viele neue Stadtwerke-Gründungen von Gerichten und Bundeskartellamt für unzulässig erklärt worden. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt beispielsweise das Projekt der Stadt Mettmann angegriffen.

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