OLG Frankfurt bestimmt TILP-Mandanten als Musterkläger im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom – Prozess wird mit mündlicher Verhandlung beim OLG fortgesetzt

31.07.2006

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, 31. Juli 2006. Nur wenige Tage nach dem Erlass des Vorlagebeschlusses durch die siebte Handelskammer des Frankfurter Landgerichts an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestimmte das Oberlandesgericht nun den so genannten Musterkläger im Fall Deutsche Telekom (Az: 23 Sch 1/06; 3/7 O 11 1/06 KapMuG Vorl LG Frankfurt am Main).

„Wir freuen uns, dass wir als erste Kanzlei in der deutschen Kapitalmarktrechtsgeschichte von einem Oberlandesgericht den Musterkläger in einem Verfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterver­fahrensgesetz (KapMuG) vertreten dürfen. An unserer grundsätzlich kritischen Einstellung gegenüber diesem Gesetz ändert das jedoch nichts“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp die Entscheidung des Gerichts. Nach der erfolgten Bestimmung des Musterklägers finden nun eine oder mehrere mündliche Verhandlungen statt, an deren Ende der Erlass eines Musterentscheids durch einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main steht.

„Unser Mandant hätte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemäß vom Emittenten informiert worden wäre“ erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier die Motive des Klägers. Der Kläger – es handelt sich dabei um einen der mehr als dreihundert Mandanten und Kläger der Kanzlei TILP Rechtsanwälte in diesem größten Rechtsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte – beziffert gegenüber der Deutschen Telekom seine Klageforderung in Höhe von über € 1,2 Mio..

Der Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts bezieht sich auf die so genannte dritte Tranche des Telekom-Börsengangs im Jahr 2000. Mit einem weiteren Vorlagebeschluss des Frankfurter Landgerichts zur zweiten Tranche ist nach Einschätzung der Kanzlei in den kommenden Wochen zu rechnen.

Die Entscheidungsgrundlagen für die Auswahl des Musterklägers sind nach KapMuG die Höhe des Individual-Schadensanspruchs sowie eine Verständigung mehrerer Kläger auf einen Musterkläger. Nachdem dem Gericht laut Beschluss eine Verständigung der Kläger auf einen Musterkläger nicht bekannt war, entschied es maßgeblich nach § 8 Abs. 2 KapMuG auf Grundlage der Anspruchshöhe.

Im Mammutprozess Deutsche Telekom klagen vor dem Landgericht Frankfurt rund 16.000 geschädigte Telekom-Aktionäre. Weitere rund 17.000 Anleger haben zudem ihre Ansprüche bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) angemeldet.

Über TILP Rechtsanwälte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet: Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei ein „juristisch exzellentes Niveau“ (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig und hat bisher rund zwei Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte herbeigeführt.

Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in Miami und New York vertreten. Seit Mai 2006 wird TILP Rechtsanwälte zudem von der TILP Limited in Dubai repräsentiert. Damit ist sie die einzige auf Anlegerschutz und Investorenrechte spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Er vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist Autor diverser namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de.

TILP Rechtsanwälte ist eine Marke der TILP Group (www.tilp-group.com).

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