Oppenhoff zwingt Amazon zur Entsperrung eines Verkäuferkontos wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

24.08.2021

Oppenhoff hat für seine Mandantin mi.to pharm beim Landgericht Hannover eine einstweilige Verfügung gegen die luxemburgische Amazon Services Europe S.à r.l. wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung erwirkt.

Amazon hatte das Verkäuferkonto von mi.to pharm unter pauschalem Hinweis auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt. Eine weitere Begründung erfolgte nicht. Aufforderungen, die Kontosperrung näher zu begründen, blieben fruchtlos. Mangels Zugriffs auf das Verkäuferkonto drohte überdies die Vernichtung der eingelagerten unverkauften Ware.

 

Das Landgericht Hannover wertete das Verhalten von Amazon als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Antragsgemäß verfügte es die Entsperrung des Verkäuferkontos und die Unterlassung der Vernichtung der eingelagerten Ware. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere an, dass Amazon durch den pauschalen Verweis auf einen angeblichen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen den Anforderungen der sog. P2B-Verordnung an die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung seitens eines Online-Vermittlungsdienstes nicht entsprochen habe. Amazon hat das Verkäuferkonto inzwischen wieder freigegeben.

 

Dr. Simon Spangler, Kartellrechtler bei Oppenhoff: „Amazon ist aufgrund seiner Markstellung im deutschen E-Commerce für viele Unternehmen ein nicht mehr wegzudenkender Absatzkanal. Wir begrüßen die Entscheidung des LG Hannover ausdrücklich. Sie zeigt, dass das Kartellrecht dem Verhalten von Amazon Grenzen setzt. Spannend zu sehen sein wird zudem, wie das vom Bundeskartellamt kürzlich eröffnete Verfahren gegen Amazon nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§19a GWB) ausgehen wird. Hieraus könnten sich künftig strenge Verhaltensvorgaben für Amazon ergeben.“

 

Das Oppenhoff-Team unter Federführung von Dr. Simon Spangler (Kartell- und Vertriebsrecht) umfasste Dr. Fee Mäder und Anika Hellmann (beide Gewerblicher Rechtsschutz).

 

Oppenhoff berät seit vielen Jahren zahlreiche führende Unternehmen aus der Handel- und Konsumgüterbranche in den Bereichen E-Commerce und Plattformvertrieb.

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