OPPENLÄNDER berät WMF AG bei Stellungnahme zum Erwerbsangebot von KKR
Stuttgart, den 28. Juli 2014
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte haben Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG hinsichtlich der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum öffentlichen Erwerbsangebot der von KKR beherrschten Finedining Capital GmbH an die WMF-Vorzugsaktionäre beraten. Der US-Investor KKR will den bekannten Hersteller von Haushalts-, Gastronomie- und Hotelleriewaren mit Stammsitz in Geislingen an der Steige ganz übernehmen und hat sich dazu mit FIBA als zweitem WMF-Großaktionär zusammengetan. KKR und FIBA erwägen, WMF von der Börse zu nehmen.
Berater WMF AG: OPPENLÄNDER Rechtsanwälte
Dr. Felix Born (M&A, Übernahmerecht, Federführung, Stuttgart), Anne-Kathrin Bettecken (Associate, M&A, Stuttgart).