Osborne Clarke berät Hauck Aufhäuser Lampe bei Lizenzierung von Krypto-KVG

02.03.2022

Berlin, 1. März 2022. Die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (HAIC), ein Tochterunternehmen der Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe, bei der erfolgreichen Lizenzierung als vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets wie Kryptowerte und Kryptowährungen durch die Bafin beraten.     

Neben der Auflegung und Verwaltung hauseigener Krypto-Fonds in Form von Spezial-AIF will die HAIC auch Fondsinitiatoren und Asset Managern bei deren Produktangeboten Servicedienstleistungen zur Verfügung stellen. Durch die erfolgreiche Lizenzierung ist das Unternehmen die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit Fokus auf digitale Assets.

Die Erlaubnis der HAIC als KVG beinhalt die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Investmentfonds als Sondervermögen, die in native Kryptowerte investieren oder diese einer klassischen Portfolioallokation beimischen. 

Das Osborne Clarke Team, das die HAIC beraten hat, bestand aus Eric Romba und Dr. Robert Oppenheim (beide Corporate / Kapitalmarktrecht).

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