Osborne Clarke berät Krypto-Broker Anycoin Direct bei BaFin-Lizenzbeantragung

16.01.2024

Köln, 15. Januar 2024. Die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat die niederländische Kryptoplattform Anycoin Direct GmbH bei der erfolgreichen Beantragung der nötigen Lizenzen für einen Deutschlandstart begleitet.

Anycoin Direct hat bewiesen, dass der Kryptowährungssektor zugänglich und benutzerfreundlich sein kann. Die Plattform ist seit 2013 in Betrieb und wird für ihren schnellen und persönlichen Kundenservice gelobt. Dieser kundenfreundliche Ansatz hat Anycoin Direct seither zu einer der vertrauenswürdigsten Kryptowährungsplattformen in Europa gemacht. In den letzten zehn Jahren ist Anycoin Direct stark gewachsen und hat seine Dienstleistungen und seinen Kundenstamm auf ganz Europa ausgeweitet.

Deutschland ist in diesem Expansionsplan die nächste Station: Bisher durfte Anycoin Direct seine Dienstleistungen hier nicht zur Verfügung stellen. Das soll sich jetzt ändern: Das Unternehmen hat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgreich die nötigen aufsichtsrechtlichen Lizenzen für den Eigenhandel und die Kryptoverwahrung beantragt. Die BaFin-Lizenz ist nach den Lizenzen der DNB (Niederlande) und der FMA (Österreich) die dritte europäische Lizenz, die Anycoin Direct erhalten hat.

Denn in Deutschland gilt: Kryptowährungen sind Finanzinstrumente in Form von Kryptowerten. Und der kommerzielle Handel sowie die Verwahrung der Kryptowerte für Kunden unterliegen in Deutschland einer Lizenzpflicht. Diese erteilt die BaFin, sofern der Antragsteller die in Deutschland nötigen, zahlreichen prozessualen und technischen Anforderungen erfüllt. 

Anycoin Direct hat diesen Prozess nun erfolgreich durchlaufen und die nötigen Lizenzen erhalten. Das Osborne Clarke Team, das diesen Prozess unter der Leitung von Dr. Robert Oppenheim begleitet hat, bestand aus Lilly Pfaf und Sascha Grimm (alle FinTech / Aufsichtsrecht).

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