Papierhersteller Coldenhove siegt mit ARNOLD RUESS und KASCHE IP PARTNER vor dem BGH

01.07.2015

Das niederländische Unternehmen W.A. Sanders Papierfabriek Coldenhove B.V. war mit seiner Berufung gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts erfolgreich. Der BGH hat das Urteil der ersten Instanz aufgehoben und das Patent für ein Sublimationspapier in vollem Umfang bestätigt.

Das Patent betrifft beschichtete Papiere für den Sublimationstransferdruck. Derartige Papiere können mit Tintenstrahl bedruckt werden, um das Druckmotiv in exzellenter Qualität auf Sporttrikots, Planen oder andere polyesterhaltige Träger durch Hitze und Verdampfung zu übertragen.

Coldenhove ist ein niederländisches Familienunternehmen mit über 350jähriger Tradition. Der weltweite Kundenkreis schätzt die innovativen Produkte von Standardpapier bis zu Spezialpapieren wie Sublimationstransferpapieren. Es gibt weltweit mehrere Lizenznehmer für das Patent.

Die Kaspar-Papir d.o.o., ein kroatisches Konkurrenzunternehmen und frühere Lizenznehmerin, hatte gegen dieses Patent Nichtigkeitsklage erhoben, nachdem es zu Streitigkeiten über den damaligen Lizenzvertrag gekommen und die Patentinhaberin gegen andere Hersteller vorgegangen war. Das Bundepatentgericht hatte daraufhin im Jahr 2013 das Patent zunächst für nichtig erklärt. Coldenhove legte hiergegen Berufung ein und vertraute dabei, wie bereits in erster Instanz, auf die Rechtsanwälte ARNOLD RUESS sowie die Patentanwälte KASCHE IP PARTNER. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der ersten Instanz aufgehoben und die Nichtigkeitsklage in vollem Umfang abgewiesen (Az. X ZR 67/13).

Das Patent EP 1 102 628 B1, dessen Bestand der Bundesgerichtshof nun bestätigt hat , war bereits Gegenstand von Verletzungsstreitigkeiten in mehreren Ländern, in denen entsprechende Parallelpatente existieren.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für W.A. Sanders Papierfabriek Coldenhove B.V., aber auch für die Lizenznehmer, von besonderer Bedeutung. Das Urteil fördert die Innovationsaktivität, die im Papiermarkt einen besonderen Stellenwert hat.

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