PIA ProtectInvestAlliance: Zu komplex für Alleingänge

16.04.2014

Im Fall der Infinus-Gruppe sind die Gläubiger von Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA aufgefordert, ihre Interessen zu bündeln.

Auf der Gläubigerversammlung am 13. Mai in Dresden soll ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden.

PIA-Fachmann Klaus Nieding kandidiert.

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 15. April 2014 – Anfang April wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA, dem Herzstück der Infinus-Gruppe, eröffnet. Auch wenn der zuständige Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler in seinen 35 Jahren Berufspraxis sicher schon viel erlebt hat, ist das nach seiner eigenen Einschätzung in der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung das schwierigste Verfahren seiner Laufbahn. Kein Wunder, denn hinter dem einprägsamen Namen Infinus verbirgt sich ein undurchsichtiges Geflecht von Gesellschaften, die über viele Jahre Gelder von tausenden Anlegern eingesammelt haben. Insgesamt ist von Gläubigerforderungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro und rund 40.000 betroffenen Anlegern die Rede.

Unter den Betroffenen sind auch tausende Gläubiger von Orderschuldverschreibung, die nun zu gesonderten Gläubigerversammlungen am 13. Mai 2014, um 10 Uhr, in der Messehalle 1 der neuen Messe in Dresden, eingeladen wurden. Allein ihr Forderungsvolumen wird mit rund 667 Millionen Euro beziffert. „Diese Gläubiger sind nun aufgefordert, ihre Interessen zu bündeln“, erklärt Andreas Tilp, Geschäftsführer der PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft.

Haupttagesordnungspunkt wird die Wahl eines so genannten Gemeinsamen Vertreters sein: „Wenn die Gläubiger mit einer Stimme sprechen, ist dies der erste Schritt ihre Forderungen im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Andernfalls droht eine schädliche Zersplitterung der Interessen“, erläutert PIA-Geschäftsführer Klaus Nieding. Im Fall der Infinus-Gruppe wird der Kapitalmarktjurist, der bereits in vielen ähnlichen Fällen die Gläubiger-interessen erfolgreich bündelt, als Gemeinsamer Vertreter kandidieren. „Anleihegläubiger sollten ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung auf jeden Fall nutzen“, appelliert Nieding. „Entweder selbst oder sie lassen sich vertreten“, so Nieding weiter.

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