PIA Rechtsanwaltsgesellschaft: Prokon wird Genossenschaft – Anleger verlieren mindestens 42,2 Prozent ihres Geldes
PIA: Anleger müssen sich nicht einfach mit der Quote abfinden
Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 24. Juli 2015 – Die Mehrheit der Gläubiger der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH hat entschieden: Das Unternehmen wird in eine Genossenschaft umgewandelt. Damit ist das 550 Millionen Euro schwere Kaufangebot des Energiekonzerns EnBW vom Tisch. „Nach vollzogenem Rechtsformwechsel von der GmbH in die Genossenschaft wird das Insolvenzverfahren voraussichtlich bereits Ende Juli aufgehoben“, sagt Klaus Nieding, Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft PIA und zugleich Mitglied im Gläubigerausschuss der Prokon GmbH i.L.
Nicht nur für die Gläubiger, die die EnBW-Offerte favorisiert hatten, ist das keine gute Nachricht. Der Plan sieht nach Information des Insolvenzverwalters zwar eine Quotenerwartung von voraussichtlich 57,8 Prozent vor. Betroffene Anleger müssten somit aber bereits jetzt einen Verlust in Höhe von 42,2 Prozent ihres Einsatzes hinnehmen. „Das ist der Wert, der von der Quote nicht bedient wird. Damit müssen sich Anleger keinesfalls so einfach abfinden. Wir sehen hier gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, erläutert Andreas Tilp, ebenfalls PIA-Geschäftsführer.
Die Anwälte der PIA Rechtsanwaltsgesellschaft haben den Sachverhalt rechtlich vorgeprüft und stehen allen Genussrechteinhabern für weitere Informationen zur möglichen Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung.
Weitere Informationen und Antworten auf die Frage, was nun zu tun ist, erhalten Betroffene direkt unter info@pia.de.