PÖLLMANN INSOLVENZVERWALTER: Thüringer Gesundheitsministerium und LVA zu Schadensersatz verurteilt

06.10.2009

PÖLLMANN INSOLVENZVERWALTER

Durch die Behinderung seitens staatlicher Behörden entstanden bei der Sanierung eines Klinikstandorts in Thüringen Schäden in Höhe von über 10 Millionen Euro.

Saalfeld/München, 16. September 2009 – Folgendes Szenario: Zwei Kliniken in einer strukturschwachen Region sind zahlungsunfähig. Ein Insolvenzverwalter übernimmt und führt die beiden insolventen Betriebe auf eigenes Risiko weiter. Er schafft es, die Kliniken zu sanieren, einen neuen Käufer zu finden, um obendrein die Gläubiger mit einer guten Quote zufrieden zu stellen. Wäre es da nicht selbstverständlich, dass auch staatliche Behörden die Bemühungen des Insolvenzverwalters unterstützen und ihren Teil zum Erhalt des höchst gefährdeten Standorts beitragen?

Nicht so im Falle der Sanierung des thüringischen Klinik-Standorts Weißenburg-Etzelbach. Weil Behörden nicht nur „nicht unterstützten“, sondern die Sanierungsbemühungen eines Insolvenzverwalters mehrere Jahre lang nach Kräften torpedierten, wurden sie jetzt vom Landgericht Erfurt auf Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Dabei handelt es sich um keine geringeren Institutionen als das thüringische Gesundheitsministerium und die Landesversicherungsanstalt Thüringen, heute unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“ bekannt.

Was war geschehen? Nachdem gegen die Betreiberin der Akutklinik Etzelbach 1997 beim Amtsgericht Gera die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde, gründeten die betroffenen Gesellschafter einfach eine neue Gesellschaft, die den Klinikbetrieb nahtlos - und selbstverständlich rechtswidrig - fortführte. Sämtliche Patienten, Betriebsmittel und Mitarbeiter wurden auf die neue Gesellschaft übertragen. Die alte Gesellschaft war von da an ohne Inhalt, ohne Geschäft und vor allem auch ohne verwertbare Insolvenzmasse. Möglich wurde dieser Schritt erst durch das Thüringer Gesundheitsministerium. „Dort hat man wahrheitswidrig behauptet, dass auch der Planbettenbescheid bei der neu gegründeten Gesellschaft liege“, so der vom Amtsgericht Gera als Insolvenzverwalter eingesetzte Hanns Pöllmann. „Das war faktisch völlig falsch, aber für die Ausübung des Klinikbetriebs durch die neue Gesellschaft essentiell. Am Planbettenbescheid hängt praktisch das Recht auf Patientenbehandlung“, erläutert Pöllmann. Folge: Die Krankenkassen beauftragten die neue Gesellschaft mit der Behandlung ihrer Patienten und überwiesen dorthin auch die Behandlungsentgelte. Zurück bliebennur die Schulden. Für Pöllmann „ein grob rechtswidriger Schritt, mit dem Gläubigern, Mitarbeitern, Patienten und Vertragspartnern geschadet wurde“, und der beinahe das endgültige Aus für die Akuklinik Etzelbach bedeutet hätte. Erst zwei Jahre später, und nach unzähligen juristischen und bürokratischen Anstrengungen, konnte deutlich gemacht werden, dass der Planstellenbescheid nach wie vor in den Händen der ursprünglichen Betreibergesellschaft liegt. Entstanden sind Einnahmeausfälle in Millionenhöhe.

Völlig im Dunkeln bleiben für den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht die Hintergründe dieser „haarsträubenden und unerklärlichen Störfeuer“. Strafanzeigen gegen den immer noch amtierenden Geschäftsführer der LVA und den Referatsleiter im Thüringer Gesundheitsministerium unter anderem wegen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit blieben letztlich erfolglos. Nicht jedoch die vom Insolvenzverwalter angestrengten zivilrechtlichen Verfahren. Laut Urteil des Landgerichts Erfurt vom 15.7.2009 steht nun fest: Alle Schäden, die aus dieser unrechtmäßigen Verhinderung des Akut- Klinikbetriebs durch das thüringische Gesundheitsministerium entstanden sind, muss der Freistaat Thüringen begleichen. Wie hoch diese Summe exakt ist, wird derzeit noch ermittelt. Der Münchner Wirtschaftsanwalt Dr. Bodo Hasse, der den Insolvenzverwalter Hanns Pöllmann in dieser Sache vertritt, schätzt die Schäden auf deutlich mehr als 2 Millionen Euro ein. Eine ähnliche Verhinderungstaktik fuhr auch die LVA Thüringen. Sie stellte sich den Sanierungsbemühungen des Insolvenzverwalters entgegen, indem sie seit 1997 mehr als 5 Jahre lang in rechtswidriger Weise die Reha-Klinik Weißenburg zunächst reduziert, später überhaupt nicht mehr mit Reha- Patienten belegte.

Auch hierzu fällte das Landesgericht Erfurt am 19.08.2009 ein wenig überraschendes Urteil, das die LVA Thüringen zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die der Rehaklinik Weißenburg wegen der Minder- bzw. Nichtbelegung mit Patienten entstanden sind. Die gerichtlich geltend gemachte Summe beträgt in diesem Fall nahezu 8,9 Milionen Euro. „Das Verhalten des thüringischen Gesundheitsministeriums sowie auch der LVA ist nicht nur eklatant rechtswidrig, sondern vor allem höchst skandalös“, sagt Kläger und Insolvenzverwalter Hanns Pöllmann. „Man muss sich das einmal vorstellen: Zwei hochrangige staatliche Behörden verhindern über Jahre die Sanierung zweier angeschlagener Unternehmen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und gefährden zusätzlich die ordungsgemäße medizinische Versorgung von Patienten.“ Dass die Sanierung unter diesen Bedingungen überhaupt stattfinden konnte, bezeichnet Pöllmann im Nachhinein als „mittleres Wunder“.

„Ich habe die beiden Kliniken 1997 übernommen“, so Insolvenzverwalter Pöllmann. „Zwölf Jahre später beschäftigen sich die Gerichte immer noch mit dem Fall. Und das, wegen gezielter Behinderungsmaßnahmen durch staatliche Behörden. Eine ähnliche Räuberpistole ist mir in meiner langjährigen Berufspraxis nocht nicht untergekommen.“

Hanns Pöllmann ist Gründer und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei für Insolvenz- und Steuerrecht mit Hauptsitz in München. Sie wurde 1997 gegründet und zählt mit ihren zusätzlichen Standorten in Dingolfing und Saalfeld (Thüringen) heute zu den führenden Insolvenzverwaltungskanzleien Süddeutschlands. Hauptgegenstand ist die Verwaltung insolventer Unternehmen. Hanns Pöllmann ist darüber hinaus Gründungsmitglied der INSOLGROUP, einer unabhängigen und bundesweiten Allianz von qualitätsorientierten Insolvenzverwaltungskanzleien.

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