Porsche mit Freshfields erneut gegen VW-Konzernbetriebsrat erfolgreich

30.04.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Porsche Automobil Holding SE auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen eine Klage des VW-Konzernbetriebsrats vertreten.

Das Arbeitsgericht Stuttgart entschied heute, dass die Mitbestimmungsvereinbarung, die Porsche und das so genannte Besondere Verhandlungsgremium der Porsche-Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Umwandlung von Porsche in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) geschlossen hatten, rechtmäßig zustande gekommen ist.

Schon im vergangenen November hatte der VW-Konzernbetriebsrat erfolglos versucht, die Eintragung der europäischen Aktiengesellschaft ins Handelsregister und damit die Mitbestimmungsvereinbarung gerichtlich zu verhindern. Auch in diesem Verfahren wurde Porsche von Freshfields vertreten.

Freshfields hat Porsche im Rahmen der inzwischen durchgeführten Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft und beim Abschluss der Mitbestimmungsvereinbarung beraten.

Freshfields Bruckhaus Deringer

Partner: Dr. Christian Duve (Prozessrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Bücker, Dr. Christoph von Bülow (beide Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Müller-Bonanni (Arbeitsrecht, Düsseldorf)

Associate: Dr. Marie-Christine Gräfin von der Groeben, (Prozesse Schiedsverfahren Mediation, Hamburg), Sonja Hilge, Dr. Lars Friske (beide Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Alice Nieroba (Arbeitsrecht, Düsseldorf)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph von Bülow, Partner, Frankfurt

 

T +49 69 27 30 87 05

 

E christoph.vonbuelow@freshfields.com

 

 

 

Christoph Tillmanns, Presse und Kommunikation

 

T +49 69 27 30 84 59

 

E christoph.tillmanns@freshfields.com

 

 

 

 

 

Hinweis für die Redaktion

 

 

 

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ist mit 2.500 Anwälten und 26 Büros weltweit präsent (in Deutschland: 600 Anwälte an sechs Standorten) und betreut bedeutende nationale und multinationale Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

 

Die Kanzlei berät Porsche bereits seit 2006 umfassend zu allen Aspekten der Beteiligung an der Volkswagen AG. Dazu gehörte unter anderem die Beratung bei der Aufstockung der Beteiligung der Porsche AG an der Volkswagen AG und bei der Umwandlung der Porsche AG in eine europäische Aktiengesellschaft (SE).

 

Medienvertreter können sich auf der Presseseite unserer Website www.freshfields.com eintragen, wenn sie neue Pressemitteilungen per E-Mail erhalten möchten.

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