Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fricke & Partner/Freiburg

15.02.2012

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem am 1.2.2012 verkündeten Urteil (OLG Stuttgart, 9 U 57/11) eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (die BZ berichtete) bestätigt, in der die Landesbank Baden-Württemberg verurteilt wurde, einem badischen mittelständischen Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 192.000 € zu zahlen. Das Unternehmen ist vertreten durch den Freiburger Kapitalmarktrechtsspezialisten Rechtsanwalt Dr. Klaus Märker.

Worum geht es? Mitarbeiter der Landesbank hatten im Jahr 2007 dem Unternehmen zum Abschluss eines Swap-Vertrags geraten. Bei einem derartigen Zinstauschgeschäft wird vereinbart, dass die Vertragspartner aus einem fiktiven Kapital (im konkreten Fall waren es 2 Millionen €) jeweils Zinsen aus unterschiedlichen Zinssätzen an den anderen Vertragspartner bezahlen. Die wechselseitig zu zahlenden Zinsen werden nach Ablauf einer ebenfalls vereinbarten Periode jeweils abgerechnet. Zahlen muss derjenige, der die höheren Zinsen schuldet. Die Bank hatte dieses Produkt dem Unternehmen empfohlen, damit es sich angeblich gegen steigende Zinsen absichern konnte. Das Gegenteil dieser Voraussage trat jedoch ein. Die Zinsentwicklung ging nach unten und das Unternehmen zahlte 192.000 € an die Bank. Damit aber nicht genug. Hätte das Unternehmen aus dem Swap-Vertrag aussteigen wollen, hätte es an die Bank zusätzlich zuletzt über 700.000 € bezahlen müssen. Das war der sog. „negative Marktwert“, den der Swap-Vertrag hat. Die Bank hatte den Swap-Vertrag nämlich am Tag des Abschlusses an eine kanadische Bank weiterverkauft und dafür 58.500 € erhalten. Von diesem „negativen Marktwert“ wusste der Unternehmer nichts und auch nicht davon, dass der Vertrag, den er mit seiner Hausbank abgeschlossen hatte, als Handelsprodukt sogleich weltweit von der Landesbank angeboten wurde. Mit deutlichen Worten kritisiert das Oberlandesgericht das von der Bank angebotene Produkt, das für das Unternehmen eine existenzbedrohende Dimension annahm. Der Bundesgerichtshof hatte in einer Grundsatzentscheidung vom 22.3.2011 die Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt. In jenem Fall ging es um einen CMS-Spread-Ladder-Swap. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verdeutlicht, dass die Grundsätze, die der BGH aufgestellt hat, auch für ändere Swap-Verträge Anwendung finden.

Dr. Klaus Märker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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