Prince wehrt sich mit Hilfe von Nörr erfolgreich gegen illegale Konzertmitschnitte

21.07.2006

Nörr Stiefenhofer Lutz

Der US-amerikanische Künstler Prince hat sich erfolgreich gegen die Verbreitung von illegalen Konzertmitschnitten gewehrt, das so genannte Bootlegging. In einem – noch nicht rechtskräftigen – Grundsatzurteil verbot das Landgericht Berlin den Raubkopierern, die DVD „Prince and the Revolution – The Homecoming 1983“ weiter zu vervielfältigen und zu verbreiten (Urteil vom 9. Mai, Az. 16 O 235/05). Außerdem muss die Beklagte sämtliche Kopien vernichten und offen legen, welche Vertriebswege sie genutzt und wie viel Umsatz sie mit der DVD erzielt hat.

„Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die bisherige Rechtsprechung zu Bootleg-Tonträgern auch für DVD angewendet“, erklärt der Rechtsanwalt von Prince, Dr. Martin Diesbach von der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Die Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Rechtsschutz für Künstler und Musiker“.

In den vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte in den frühen 80er Jahren ein Konzertbesucher mit einer Amateur-Videokamera ein Konzert von Prince illegal abgefilmt. 20 Jahre später vertrieb die Beklagte den Mitschnitt als DVD auf dem deutschen Markt.

Prince müsse nicht hinnehmen, dass eine unautorisierte Aufnahme seines Konzerts vervielfältigt werde, entschieden die Richter. Sie erkannten darin einen Verstoß gegen deutsches Urheberrecht und internationale Abkommen.

Außerdem verletze die Verbreitung der Raubkopie Persönlichkeitsrechte des Musikers. Auch als „absolute Personen der Zeitgeschichte“, so das juristische Fachwort für einen Prominenten, müsse er es sich nicht gefallen lassen, auf der Verpackung einer DVD abgebildet und für Werbezwecke missbraucht zu werden. Außerdem sei die Aufnahmequalität derart schlecht, dass die DVD ohne Abbildung von Prince wahrscheinlich unverkäuflich wäre.

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